Mobilität trotz Parkinson |
Parkinson führt nicht nur beim Autofahren zu Einschränkungen, sondern auch beim Gehen. Sie können bis zum sogenannten »Freezing« reichen. Betroffene trippeln auf der Stelle und kommen nicht mehr vorwärts. Die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder Wege zu Fuß zu bewältigen, fällt nun ebenfalls weg. Für die Betroffenen ein äußerst belastender Zustand, der ihre Selbstständigkeit enorm einschränkt. Für einige dieser Patienten könnte der Umstieg aufs Fahrrad ein großer Zugewinn sein. Neurowissenschaftler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf konnten bereits vor einigen Jahren zeigen, dass Patienten mit »Freezing-Symptomatik« zwar nicht mehr Gehen, aber ohne Probleme weiterhin Fahrradfahren können. Möglich wird dies, weil beim Fahrradfahren pathologische Signale in einem breiten Frequenzbereich in den betroffenen Hirnregionen unterdrückt werden. Der niederländische Neurologe Bastiaan Bloem von der Universitätsklinik in Nijmegen konnte zudem in einer Studie mit 130 Parkinson-Patienten im Anfangsstadium zeigen, dass dreimal pro Woche Radeln auf dem Hometrainer die Symptomatik ähnlich gut lindert wie Medikamente. Auch die Hilde-Ulrichs-Stiftung für Parkinsonforschung berichtet auf ihrer Website, dass sich bei vielen Patienten die Symptome während des Radfahrens reduzieren oder sogar ganz verschwinden. Zudem vermittele das Radfahren Erfolgserlebnisse und wirke sich positiv auf die Psyche aus.
Nun ist jedoch nicht jeder ein geübter Radfahrer oder traut sich das Aufsteigen auf ein herkömmliches Fahrrad zu. Abhilfe können dreirädrige Fahrräder schaffen. Sie haben den wesentlichen Vorteil, dass sie stabil stehen und der Fahrer nicht absteigen muss, wenn er anhalten möchte. Spezialfahrräder für Menschen mit Einschränkungen sind zudem mit Tretunterstützung, Stock- oder Rollator-Halter erhältlich. Tandems können ebenfalls eine Option darstellen und sind sowohl klassisch mit zwei Rädern als auch mit drei Rädern erhältlich.
Für den Straßenverkehr gelten laut Straßenverkehrszulassungs-Ordnung für Dreiräder dieselben Regeln wie für reguläre Fahrräder. Das Rad muss verkehrssicher sein und zum Beispiel zwei unabhängige Bremsen, eine Klingel und verschiedene Beleuchtungseinrichtungen besitzen. Eine besondere Genehmigung oder Versicherung wird nicht benötigt, auch eine Helmpflicht besteht nicht.