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Durchbruchsinfektionen

Mumps trotz Impfung möglich

Mumps gehört zu den klassischen Kinderkrankheiten. Auch wenn die Erkrankung dank einer konsequenten Impfstrategie nur noch selten vorkommt, sind Druchbruchsinfektionen dennoch möglich.
AutorKontaktCaroline Wendt
Datum 22.03.2022  11:30 Uhr

Standardimpfung

Die Impfung gehört in Deutschland zu den Standardimpfungen, die Kinder in den ersten Lebensjahren erhalten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des RKI empfiehlt die erste Dosis im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite sollte mit einem Mindestabstand von vier Wochen mit 15 bis 23 Monaten injiziert werden. Eine versäumte Impfung sollte spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden.

Unter bestimmten Umständen, wie ein früher Eintritt in eine Kindertagesstätte oder eine Reise in ein Land mit hohem Ansteckungsrisiko, kann die erste Impfung bereits ab dem vollendeten neunten Lebensmonat vorgenommen werden. Die zweite Immunisierung sollte dann in dreimonatigem Abstand erfolgen. Bei Kindern, die jünger als neun Monate sind, wurde die Sicherheit der Impfungen nicht untersucht.

Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2017 haben ergeben, dass 96,9 Prozent der Erstklässler die erste und 92,6 Prozent die zweite Impfung erhalten haben. Um Ausbrüche und eine kontinuierliche Zirkulation der Viren zu verhindern, müssten laut RKI jedoch 95 Prozent der Bevölkerung voll geimpft sein. Personen, die noch nicht oder nur einmal geimpft wurden, sollten nach dem Kontakt mit einem an Mumps-Erkrankten eine sogenannte Riegelungsimpfung erhalten. Diese postexpositionelle Immunisierung sollte möglichst innerhalb von drei Tagen erfolgen und soll, vor allem in Kindereinrichtungen und Schulen, die Ausbreitung auf weitere nicht geimpfte Kinder verhindern.

Als Reaktion auf die Mumps-Ausbrüche unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat das RKI seine Empfehlung im Jahr 2020 erweitert und eine berufliche Indikationsimpfung hinzugefügt. Demnach sollen alle nach 1970 Geborenen mit einem unklaren oder unvollständigen Impfstatus erneut immunisiert werden, wenn sie in Gesundheitsdienstberufen, der unmittelbaren Patientenversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungsstätten für junge Erwachsene tätig sind. Wer keine dokumentierte Impfung nachweisen kann, soll zwei Immunisierungen mit einem Vakzin im Abstand von vier Wochen erhalten. Wer nur einen Stempel im Impfpass nachweisen kann, soll eine zweite Impfung erhalten.

Als Vakzine stehen derzeit keine monovalenten Mumps-Impfstoffe zur Verfügung. Der attenuierte (abgeschwächte) Lebendimpfstoff wird zusammen mit Masern und Röteln (MMR) oder zusätzlich mit dem Vakzin gegen Windpocken, auch Varizellen genannt,(MMRV), kombiniert.

Impfstoff zugelassenes Alter enthaltene attenuierte Viren
M-M-RVAXPRO® ab 12 Monate Mumps, Masern, Röteln
Priorix ab 10 Monate Mumps, Masern, Röteln
Priorix-Tetra ab 12 Monate Mumps, Masern, Röteln, Varizellen
Pro Quad® ab 12 Monate Mumps, Masern, Röteln, Varizellen
Derzeit ist eine Impfung gegen Mumps nur in Kombination mit Masern und Röteln möglich. Einige Impfstoffe schützen zudem vor einer Infektion mit Windpocken.

Da es sich um Lebendimpfstoffe handelt, ist eine Immunisierung während einer bestehenden Schwangerschaft kontraindiziert. Hat eine Frau ein MMR- oder MMRV-Vakzin erhalten, sollte sie im darauf folgenden Monat auf eine zuverlässige Verhütung achten. Dieser Empfehlung liegen jedoch rein theoretische Überlegungen zugrunde. Es bestehe die potenzielle Gefahr, dass sich das Impfvirus auf das ungeborene Kind übertrage, so die Erklärung im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2014 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine versehentliche Impfung kurz vor oder während einer Schwangerschaft ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Bisher konnte kein tatsächlich erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt werden.

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