Musik als Medizin |
In den psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen in Deutschland gehört die Musiktherapie heute zu den am häufigsten angewandten Verfahren neben den anerkannten Verfahren der Psychotherapie. Dennoch wird Musiktherapie in Deutschland im ambulanten Bereich derzeit nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das sich häufig unbeliebt macht, indem es medizinische Leistungen streng auf ihren evidenzbasierten Nutzen prüft, ist dagegen schon 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass Musiktherapie bei Krebsüberlebenden unmittelbar nach Therapieende Angst, Abgeschlagenheit, Stimmungsschwankungen, Stress und Anspannung verringern und die Lebensqualität verbessern kann.
Ebenso empfiehlt das IQWiG, das Berufsbild und die Ausbildung der Musiktherapeuten gesetzlich zu regeln, um eine einheitliche Qualität der Behandlung sicherzustellen. Das fordert auch die DMtG. Musiktherapeuten sind in kurativen, rehabilitativen, präventiven und palliativen Bereichen sowie in der Nachsorge tätig. Qualifiziert ausgebildet, können sie auch eigenverantwortlich Musiktherapie durchführen und Patienten aller Lebensalter mit somatischen, psychischen, psychosomatischen sowie psychiatrischen Erkrankungen behandeln. Da der Titel »Musiktherapeut/in« allerdings nicht gesetzlich geschützt ist, empfiehlt Neugebauer, auf das Zertifikat der DMtG oder eines anderen Fachverbandes der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien zu achten. Hier nehmen die Verbände eine eigene Qualitätssicherung vor.