Mutterschutz nach Fehlgeburt jetzt möglich |
Das ist ebenfalls nicht ganz klar. Nach Angaben des Familienministeriums liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen haben, noch zur Zahl derjenigen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist.
Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass jährlich etwa 90.000 Schwangerschaften mit Fehlgeburten enden. Etwa 6000 ereignen sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist auch weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
Aber was genau müssen Frauen tun, um die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen? Wer die Schutzfrist in Anspruch nehmen will, muss unter Umständen Nachweise vorlegen. Das hängt davon ab, ob eine Frau ihren Arbeitgeber bereits über die Schwangerschaft informiert hat. In dem Fall muss sie ihn im Fall einer Fehlgeburt über das vorzeitige Ende der Schwangerschaft in Kenntnis setzen, informiert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Arbeitgeber muss den Mutterschutz dann gewähren.
Auf Verlangen müsse die betroffene Frau aber einen Nachweis über die Fehlgeburt vorlegen, so eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums. Als Nachweis dient etwa ein ärztliches Attest, »aus dem hervorgeht, dass eine Fehlgeburt erlitten wurde«, erklärt Sandra Runge, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zudem müsse der Zeitpunkt, also die genaue Schwangerschaftswoche, dort festgehalten sein. Für den Beginn der Schutzfrist ist der Tag der Fehlgeburt maßgeblich.