Neue Dienstleistungen in Planung |
Apotheken sollen zukünftig in spezielle Check-ups zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingebunden werden. / Foto: Getty Images/macniak
Herz-Kreislauf-Erkrankungen hängen stark mit veränderbaren Lebensstilfaktoren wie Ernährung, Bewegung, Alkoholkonsum und Rauchen zusammen. Der Beratung durch Fachpersonal kommt daher eine große Bedeutung zu. Zukünftig sollen Apotheken hierbei stärker eingebunden werden, wie dem Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) zu entnehmen ist. Ziel ist es, die Früherkennung zu verbessern und die Versorgung von Erkrankten zu optimieren – unter anderem mit standardisierten Fragebögen und Einladungen zu Untersuchungen seitens der Krankenkassen.
Die Versicherten sollen Gutscheine erhalten, mit denen sie bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen wahrnehmen können. Vorgesehen ist außerdem, dass Apotheken bei den Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren mitwirken.
Dazu soll das Sozialgesetzbuch V (SGB V) angepasst werden. In § 129 Absatz 5 wird ergänzt: »Pharmazeutische Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken.« Insbesondere haben Versicherte ab 18 Anspruch auf:
Die Bundesapothekerkammer soll für die pDL jeweils eine Standardarbeitsanweisung erarbeiten. Die ersten beiden Dienstleistungen können auch durch PTA erfüllt werden, die dritte nur durch Apotheker.
Für die Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren sollen ergänzende Leistungen für eine strukturierte Untersuchung mithilfe eines standardisierten Fragebogens sowie ergänzende Laboruntersuchungen festgelegt werden.
Mit dem GHG sollen außerdem Disease-Management-Programme (DMP) gestärkt werden. Auch die Verordnung von Statinen und Mitteln zur Tabakentwöhnung soll erleichtert werden.