Neuer Rahmentarifvertrag für Sachsen |
Zertifizierte Fach-PTA bekommen 1,5 Prozent als Zuschlag. Dies gilt für die Gebiete Allgemeinpharmazie, Dermopharmazie, Homöopathie und Naturheilverfahren, Phytotherapie, Homöopathie, Geriatrische Pharmazie, Onkologie und Ernährungsberatung. Die zusätzliche Vergütung ist für maximal zwei dieser Bereiche möglich.
Bei Fortbildungsveranstaltungen verteilen sich die Gebühren zu gleichen Teilen auf die Apothekenleitung und auf die Mitarbeiterin. Bei Weiterbildungsveranstaltungen müssen Angestellte die Kosten jedoch selbst tragen. Laut § 12 RTV Sachsen erhalten pharmazeutische Angestellte sechs Werktage bezahlten Fortbildungsurlaub und Filialleitungen acht Tage, jeweils innerhalb von zwei Jahren. Bei kaufmännischen Angestellten sind es drei Werktage innerhalb von zwei Jahren. Benötigen Apothekenangestellte mehr Zeit, ist die Apothekenleitung zur unbezahlten Freistellung verpflichtet, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich.
Arbeitgebende und Angestellte entscheiden sich im ersten Schritt gemeinsam, LOB umzusetzen. Vorgesehen sind eine Selbstbewertung und eine Fremdbewertung durch die Führungskraft. In den Anlagen zum TV LOB haben die Tarifvertragspartner Leistungsmerkmale für Angestellte mit und ohne Kundenkontakt zusammengestellt. Dabei geht es um vier Bereiche: fachliche Kompetenz, soziale Kompetenz, Methodenkompetenz und Arbeitseffizienz. Ein Faktor, je nach Relevanz des einzelnen Merkmals (beispielsweise der aktiven Kundenberatung) für die Apotheke und die Mitarbeitenden, wird von der Apothekenleitung festgelegt. In Summe ergeben sich maximal 100 Punkte. Die Leistungszulage, gemessen am Grundgehalt, orientiert sich an der erreichten Punktzahl:
Den Gehaltstarifvertrag für Sachsen, den Rahmentarifvertrag (RTV Sachsen) sowie die Tarifverträge für Fort- und Weiterbildung (TV FBWB) und Leistungsorientierte Bezahlung (TV LOB) finden Sie hier.