Neues im DAC/NRF-Werk |
In den Arzneitees, NRF 4.10., 6.4., 6.9., 6.11., 6.12., 9.1. und 17.2., war der pharmakologische Kommentar noch auf die alten Aufbereitungsmonographien der Kommission E bezogen. Für die Überarbeitung wurden daher die Monographien des Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) der EMA herangezogen. Dadurch ändern sich die Angaben in den Abschnitten »Wirkung und Indikation« und »Unerwünschte Wirkungen und Anwendungsbeschränkungen«.
Seit April 2024 fallen Cannabis und Dronabinol nicht mehr unter das Betäubungsmittelrecht. Alle betreffenden NRF-Rezepturvorschriften wurden dahingehend überarbeitet. In der NRF 22.7. wurde außerdem die Kolbenhubpipette als Hilfsmittel zur Befüllung der Kapseln unter »Alternative Herstellung« ergänzt und die Masse des Kapselinhaltes an die genau errechneten Werte aus der Rechenhilfe angepasst.
Streichung von Vorschriften
Gestrichen wurde die Vorschrift NRF 11.139. wegen des nicht mehr erhältlichen Selendisulfids. 2010 war das Selendisulfid-Waschgel 2,5 % als Ersatz für ein nicht mehr verfügbares halbfestes Fertigpräparat mit den Anwendungsgebieten Pityriasis simplex capitis, Pityriasis versicolor und zur unterstützenden Behandlung der Psoriasis capitis aufgenommen worden. Selendisulfid-haltige Fertigarzneimittel sind inzwischen gar nicht mehr im Handel, auch keine flüssigen Suspensionen.
Die DAC-Monographie Grüne Mateblätter wurde aus dem Werk gestrichen, denn sie entspricht der Monographie Mateblätter des Europäischen Arzneibuchs. Konsequenterweise wurden die Titel der Alternativen Identifizierung und des Farbteil in Mateblätter umbenannt. Die ähnlich lautende Monographie Geröstete Mateblätter und dazugehörige Texte entfallen mangels Relevanz vollständig. Alle weiteren Neuaufnahmen, Änderungen und Streichungen sind der »Übersicht Aktualisierung« auf der Startseite der elektronischen Fassung des DAC/NRF-Werkes zu entnehmen.