Niemand ist daran schuld |
Isabel Weinert |
04.04.2025 08:30 Uhr |
Nach einer Fehlgeburt brauchen Körper und Seele Heilung. Hormonelle Schwankungen können eine unausgeglichene Stimmungslage bedingen. Weitaus größeren Ausmaßes können seelischer Schmerz und Trauer aufgrund des Verlustes sein. Hier sollten behandelnde Ärzte Unterstützung anbieten, beziehungsweise Ansprechpartner in dieser Situation nennen können.
Jüngst wurde auch der Mutterschutz ausgeweitet, um von einer Fehlgeburt betroffenen Frauen eine Schutzzeit zu bieten. Griff der Mutterschutz bislang nur, wenn eine Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche geschah, so besteht der Anspruch darauf ab Juni 2025 für alle Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
Dabei ist der Mutterschutz gestaffelt und beträgt für Frauen, deren Fehlgeburt ab der 13. SSW stattfand zwei Wochen, ab der 17. SSW sechs Wochen sowie ab der 20. SSW acht Wochen. Arbeitgeber dürfen betroffene Frauen in den jeweiligen Mutterschutzzeiten nur dann beschäftigen, wenn die Frau das ausdrücklich möchte. Auch Arbeiten kann in diesen Fällen ein Weg sein, Geschehenes zu verarbeiten. In der jeweiligen Mutterschutzzeit erhalten Frauen nach Fehlgeburt die vorgesehenen Leistungen.