Nikotin-Pouches haben hohes Suchtpotenzial |
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind Nikotin-Pouches jedoch keinesfalls gesundheitlich unbedenklich. Da die Anflutung von Nikotin im Blut vergleichbar mit der nach Zigarettenkonsum ist, gehen Experten von einer ähnlich suchtauslösenden Wirkung bei Nikotinbeuteln aus. Der Nikotinspiegel im Blut steigt wie nach dem Rauchen von Zigaretten und bei hoch dosierten Beuteln sogar deutlich mehr. Das BfR untersuchte Beutel mit einem durchschnittlichen Nikotingehalt von knapp 10 mg. Das höchstdosierte Produkt enthielt 47,5 mg Nikotin pro Beutel.
Beim Konsum können außerdem Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit und Erbrechen, eventuell sogar Ohnmacht auftreten. Deshalb sieht das BfR die Gefahr für gesundheitliche Risiken besonders bei Kindern, Jugendlichen und Nichtrauchern. Da Nikotin Ungeborene schädigen und zu einer Steigerung von Totgeburten führen kann sowie starke Effekte auf das Herz-Kreislauf-System hat, gelten auch Stillende, Schwangere und Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen als besonders gefährdet.
Auf die genauen Auswirkungen von Nikotin-Pouches im Körper haben Forschende des LMU-Klinikums in München im Rahmen einer einarmigen, fünfteiligen, Crossover-Studie mit 15 regelmäßigen Zigarettenrauchern geschaut. Untersucht wurden Produkte mit deklarierten Nikotingehalten von 6, 20 und 30 Milligramm für jeweils 20 Minuten. Vergleichsprodukte waren nikotinfreie Beutel und Tabakzigaretten. Die Ergebnisse:
Die Studienautoren warnen vor dem hohen Suchtpotenzial der Nikotin-Pouches. Suchtforscherin Dr. Andrea Rabenstein von der Tabakambulanz am LMU Klinikum München befürchtet: »Wenn man bedenkt, dass wir aus unseren Nachbarländern wie zum Beispiel Österreich hören, dass die dort legal erhältlichen Nikotinbeutel bereits massiv in den Schulen angekommen sind, kann das ein ernsthaftes Problem werden.« Doch auch in unserem Nachbarland wird das Problem zunehmend erkannt. Einige Bundesländer haben den Verkauf für Unter-18-Jährige bereits untersagt. Ein Gesetzentwurf für ganz Österreich ging im Januar in die Begutachtung.
Nikotin-Pouches unterliegen in Deutschland dem Lebensmittelrecht und müssen vom Markt genommen werden, wenn sie einen Wert von 0,0008 mg Nikotin/kg Körpergewicht überschreiten. Handelsübliche Produkte liegen ein Vielfaches über diesem Wert.