Paxlovid ab sofort beim Arzt |
Die Vergütung der Apotheken soll dementsprechend angepasst werden. Demnach erhalten die Apotheken für den Aufwand, der ihnen im Zusammenhang mit der Abgabe der Medikamente an den Arzt entsteht, eine Vergütung in Höhe von 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Packung. Für die bislang übliche und weiterhin mögliche Paxlovid-Abgabe der Apotheken an Patienten auf Grundlage eines personenbezogenen Rezepts erhalten sie hingegen nach wie vor 30 Euro und für eine Belieferung per Botendienst zusätzlich 8 Euro plus Umsatzsteuer.
Die neue PZN 18268938 (PAXLOVID 150/100 MG BUND HP) gilt laut BMG für Bestellungen ohne Versichertenbezug, die der Apotheke von Arztpraxen übermittelt werden sowie für die Erstellung eines Selbstbelegs bei Vorliegen einer Bestellung durch eine vollstationäre Pflegeeinrichtung.
Die etablierte PZN 17977087 (PAXLOVID 150/100 MG BUND) gilt weiterhin für personenbezogene ärztliche Verschreibungen, die der Apotheke zur Abgabe an Patientinnen und Patienten übermittelt werden. »Die bisherigen Regelungen gelten hier unverändert fort«, informiert das BMG in dem Schreiben.
Die ABDA hatte diese Regelung in einer Stellungnahme zur Verordnung stark kritisiert. Die Standesvertretung der Apotheker sieht keinen Grund für die direkte Arzneimittelabgabe durch Ärzte. Stattdessen fordert die Bundesvereinigung, dass Apotheken selbst das Medikament ohne Verordnung abgeben dürfen.
»Es gibt keinerlei Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheke zu verlassen,« betonte die ABDA in einem Statement gegenüber der PZ. »Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befinden, können über die Botendienste der Apotheken versorgt werden«, so eine Sprecherin. Die Verordnungs- und Versorgungskette funktioniere im Verordnungsfall (auch telefonisch) bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause »schnell und ohne jegliche Probleme«. Zudem verweist die ABDA auf die USA, wo es Apothekern seit Kurzem erlaubt ist, Paxlovid direkt ohne ärztliche Verordnung an die Patienten abzugeben.
Auch der Bremer Pharmakologe Professor Bernd Mühlbauer hatte sich gegenüber der PZ geäußert und gesagt, er halte die Neureglung für eine »Katastrophe«. »Die Abgabe von Paxlovid aus Arztpraxen halte ich persönlich für den Sündenfall schlechthin.« Wenn Ärzte ein bestimmtes Arzneimittel gegen Honorar abgeben dürften, sei das »eine Katastrophe für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient«, so der Mediziner, der auch dem Vorstand der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) angehört.
Wie gut wirkt Paxlovid, für wen ist es geeignet und wie ist die Abgabe über Ärzte zu beurteilen? Darüber sprach PZ Senior Editor Professor Dr. Theo Dingermann mit dem pharmazeutischen Chemiker Professor Dr. Manfred-Schubert-Zsilavecz im Podcast »PZ Nachgefragt«. Alle Folgen des PZ-Podcasts finden Sie hier.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.