Plötzlich pflegebedürftig |
Kann die Person, um die es geht, aktuell oder möglicherweise in Zukunft keine Anträge oder dergleichen mehr stellen, ist es für die Angehörigen wichtig, sich um eine schriftliche Vorsorgevollmacht zu kümmern. Eine solche ermächtigt Vertrauenspersonen, die Angelegenheiten des Vollmachtgebers im vorher festgelegten Umfang wahrzunehmen, wenn diese Person wegen Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr vollständig dazu in der Lage ist. Das ist natürlich in hohem Ausmaß Vertrauenssache. Üblicherweise umfasst eine Vorsorgevollmacht die Bereiche Finanzen, gesundheitliche Entscheidungen, Organisatorisches, Wohnen und Pflege. In allen Bereichen können Vollmachten – etwa in Bezug auf medizinische Gespräche und Entscheidungen oder auch Banküberweisungen vom Konto des Vollmachtgebers – einzeln erteilt oder auch nicht erteilt werden.
Ein guter Tipp: Die Verbraucherzentralen bieten in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz unter die Möglichkeit, online Schritt für Schritt mit entsprechenden Erläuterungen eine schriftliche Vorsorgevollmacht zu erstellen. Wer nicht sicher ist, ob er der Person, die bevollmächtigt werden soll, wirklich vertrauen kann, sollte im Übrigen besser keine Vollmacht erteilen. In diesem Fall empfehlen die Fachleute des Justizministeriums, eine rechtliche Betreuungsperson vom zuständigen Gericht bestimmen zu lassen. Diese muss im Sinne der betreuten Person handeln und wird auch regelmäßig vom Gericht kontrolliert.