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Evidenzbasierte Pharmazie

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Hält das Mittel, was es verspricht und nutzt es dem Kunden überhaupt? Das sind Fragen, mit denen sich PTA und Apotheker tagtäglich auseinandersetzen. Ein evidenzbasiertes Vorgehen kann bei der Suche nach der optimalen Empfehlung unterstützen. Doch was bedeutet das für den Offizinalltag?
Michelle Haß
19.02.2021  16:00 Uhr

Kommt ein Patient mit Schnupfen oder Schmerzen in die Apotheke, erwartet dieser eine kompetente Beratung und ein zuverlässig wirksames Medikament. PTA und Apotheker können meist schnell ein passendes Präparat empfehlen. Doch worauf stützen sie ihren pharmazeutischen Rat? Im Idealfall empfehlen sie nicht etwa ein Präparat mit den besten Werbeversprechen, sondern eines mit nachgewiesenem Nutzen passend zu den Beschwerden und Bedürfnissen des Patienten. Kurz gesagt: Für die empfohlene Therapieoption liegt ausreichend Evidenz vor. 

Hinter diesem Vorgehen steckt die Idee der Evidenzbasierten Pharmazie, wonach die Entscheidung für oder gegen eine Behandlungsoption unter anderem auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage basiert. Gibt es ausreichend Evidenz aus klinischen Studien, so gilt die Wirksamkeit eines Medikaments als gesichert. Diese von Experten auch extern genannte Evidenz gilt als einer der drei Bestandteile der evidenzbasierten Pharmazie (siehe Grafik). Doch warum braucht es überhaupt für die Wirksamkeit eines Medikaments wissenschaftliche Belege aus Studien? Will heißen: Warum reicht die persönliche Erfahrung von PTA, Apotheker oder sogar des Patienten allein nicht aus? 

Dr. Iris Hinneburg, Apothekerin und Sprecherin des Fachbereichs Evidenzbasierte Pharmazie des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, sagt dazu: »Erfahrungswerte sollten kritisch hinterfragt werden. Denn wenn jemand ein Mittel eingenommen hat, heißt das noch lange nicht, dass es ihm deswegen besser geht.« Ein Beispiel: Ein Kunde in der Apotheke klagt über Erkältungssymptome. Die PTA empfiehlt daraufhin ein passendes Erkältungsmittel, und nach einigen Tagen geht es dem Patienten deutlich besser. Hier könne man nicht automatisch schlussfolgern, dass das empfohlene Medikament den Krankheitszustand verbessert habe, erklärt die Apothekerin. Eine Erkältung sei bekanntermaßen per se schon selbstlimitierend und man wisse nicht, wie es dem Patienten gehen würde, wenn er das Mittel nicht eingenommen hätte.

Eine Zulassung ist nicht automatisch aussagekräftig genug. Ein häufiger Irrglaube ist laut Hinneburg, dass zugelassene Arzneimittel dem Patienten zwangsläufig helfen beziehungsweise nutzen. Bei der Zulassung liege das Augenmerk jedoch auf der Sicherheit und der Frage, ob das Medikament überhaupt in irgendeiner Form wirksam ist, und nicht in welchem Maß es dem Patienten in seiner individuellen Lage nutzt. Wichtig hierbei zu verstehen ist: »Es gibt keine Schwelle, ab dem die Wirksamkeit als positiver Nutzen gemessen wird.« Aus diesem Grund sei es wichtig, dass das pharmazeutische Personal einschätzen kann, wie gut die Evidenz für eine Therapieoption ist und welche Empfehlung es daraus für den Patienten ableiten kann. 

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