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Jahrestagung der TuPA

Prüfungsverordnung den neuen Lehrplänen anpassen

Am vergangenen Wochenende hatte die DPhG-AG »Theoretische und Praktische Ausbildung« (TuPA) alle PTA-Lehrkräfte zur zweitägigen Jahrestagung eingeladen. Die Veranstaltung begann mit einer pädagogischen Fortbildung. Weiterer wichtiger Programmpunkt war die jährliche Mitgliederversammlung der AG. Hier stand erneut das PTA-Reformgesetz auf der Agenda.
Isabel Weinert
17.11.2021  15:57 Uhr
Prüfungsverordnung den neuen Lehrplänen anpassen

Die neu erarbeiteten Lehrpläne auf Grundlage des PTA-Reformgesetzes wurden nun auch formell abgesegnet. Zudem einigten sich die AG-Mitglieder darauf, die neuen Lehrpläne in regelmäßigen Abständen zu revidieren, um nachbessern zu können.

Als vorrangiges Ziel in naher Zukunft nannte die in ihrem Amt bestätigte TuPA-Vorsitzende Kerstin Wahlbuhl, die Diskrepanzen zu prüfen, die sich innerhalb des PTA-Reformgesetzes zwischen den neugefassten geforderten Kenntnissen und Handlungskompetenzen einerseits und der unveränderten Prüfungsordnung andererseits auftun. »Das wollen wir näher beleuchten und ein Statement unserer Arbeitsgruppe dazu abgeben«, sagte Wahlbuhl im Gespräch mit PTA-Forum. Ein konkreter Zeitplan wurde noch nicht verabredet, das Vorgehen wird jedoch laut Wahlbuhl demjenigen zur Erarbeitung der neuen PTA-Lehrpläne ähneln.

Einheitlich berechnen

Sie konkretisiert: »Die Prüfungsordnung, wie sie jetzt vorliegt, enthält weiterhin Inhalte, die in der neuen Ausbildungsverordnung gekürzt oder einem anderen Fach zugeordnet wurden. Entsprechend dürften sie auch nicht mehr unverändert abgefragt werden.« Probleme können auch Unterschiede in der Vornotenberechnung bereiten. Hier sei die Ausbildungsverordnung besonders unpräzise. Die TuPA wird sich auch mit diesem Thema beschäftigen, damit die zukünftig einzubeziehenden Vornoten möglichst einheitlich berechnet werden können.

Ein dritter Punkt ist das sechsmonatige Praktikum im Anschluss an die PTA-Schule. Zur Durchführung erarbeitet die Bundesapothekerkammer (BAK) Richtlinien gemeinsam mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer Arbeitsgruppe mit weiteren Mitgliedern. »Hier gibt es die Verpflichtung, dass PTA-Schulen die Ausbildung begleiten, weshalb wir uns von schulischer Seite mit der Realisierung der Richtlinien beschäftigen und zusammenfassen, was aus Sicht der PTA-Lehrkräfte von Bedeutung ist.«

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