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Verordnung Gesundheitsfachberufe

PTA-Ausbildung während der Pandemie – das ist neu

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt, der unter anderem Details zur Flexibilisierung der PTA-Ausbildung während der Pandemie regelt.
Jennifer Evans
20.05.2020  13:30 Uhr
PTA-Ausbildung während der Pandemie – das ist neu

Durch die vorübergehende Schließung von Fachschulen und Hochschulen aufgrund der Coronavirus-Krise fällt der vorgesehene Präsenzunterricht derzeit meist flach. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nun einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe sicherstellt. Die Vorschrift regelt, dass während der Pandemielage digitale und andere Unterrichtsformate zum Einsatz kommen dürfen, die auf die Dauer der Ausbildung anzurechnen sind. »Die zuständige Behörde kann das Nähere zur Ausgestaltung dieser Unterrichtsformate regeln«, heißt es. Konkret ist von mündlichen Erläuterungen, Seminaren, Präsentationen, Demonstrationen, Simulationen, Fall- und Versuchsbesprechungen sowie Fehleranalysen die Rede. Betroffen von der neuen Vorschrift sind neben den pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) auch Berufe wie Altenpfleger, Ergotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebammen und Notfallsanitäter.

Auch soll es demnächst Auszubildenden nach Zustimmung der zuständigen Behörde möglich sein, ihre Ausbildungszeit um maximal sechs Monate zu verlängern. Eine solche Verlängerung ist laut Verordnung aber »als letztes Mittel« gedacht. Außerdem dürfen sich Prüfungsausschüsse mit Blick auf Anzahl und Qualität der Prüfer flexibler zusammensetzen. Mindestens aber müssen drei Prüfer anwesend sein, um zu garantieren, dass die Ausbildungsziele erreicht werden.

Vorübergehend soll auch der praktische Teil der staatlichen Prüfung durch andere Formate unterstützen werden dürfen, wenn für diese Einheiten Patientenkontakt gefragt ist. Statt eines persönlichen Kontakts können etwa Modelle, Simulationspersonen oder Fallvorstellungen zum Einsatz kommen. »Die Prüfung soll so realitätsnah wie möglich ausgestaltet werden. Sind an der Schule oder Hochschule computergestützte Ganzkörpermodelle in der Ausbildung genutzt worden, können sie auch für die praktische Prüfung genutzt werden«, heißt es seitens des BMG. Auch Prüfungsteile, die normalerweise in Laboratorien stattfinden, können in Abstimmung mit den Behörden zeitlich verkürzt oder auf andere Weise abgefragt werden. Entsprechende Abweichungen sollen demnach auch für Eignungs- und Kenntnisprüfungen gelten.

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