PTA stellt Fragen zum E-Rezept |
Juliane Brüggen |
17.09.2021 14:00 Uhr |
Wie das E-Rezept im Softwaresystem aussieht, zeigte Polap. Für die Papierverordnungen (sowohl E-Rezept-Ausdruck als auch Muster 16) empfahl er einen Dokumentenscanner, da so mehrere Dokumente gleichzeitig verarbeitet werden könnten, auch Muster 16 und E-Rezept-Ausdrucke gemischt. Die Codes könnten aber auch über den Barcode-Scanner eingelesen werden.
In der Warenwirtschaft sei dann gekennzeichnet, welche Verordnung ein E-Rezept und welche beispielsweise ein Muster 16 ist. Eine manuelle Eingabe der Verordnungszeilen ist nicht mehr erforderlich. »Man muss jetzt auch nicht mehr formal auf eine Arztunterschrift prüfen, da der Datensatz vom Arzt digital signiert ist«, ergänzte Polap. Bedruckt werden müsse auch nichts mehr, da der Datensatz elektronisch in die Abrechnung gehe.
Für die Änderungen am E-Rezept gebe es bestimmte Funktionen in der EDV: Zum einen zur Verordnungskorrektur, wenn beispielsweise eine Dosierung ergänzt werden müsse, zum anderen zur Angabe der Sonderkennzeichen, zum Beispiel bei Nichtverfügbarkeit oder pharmazeutischen Bedenken. Die E-Rezepte, die geändert oder mit einem Sonderkennzeichen versehen wurden, bedürfen einer qualifizierten elektronischen Signatur durch einen Apotheker und seien in der EDV dementsprechend zum Signieren vorgemerkt. Die Signatur vom Apotheker könne dann in einem Durchgang erfolgen. »Dazu braucht man dann den Heilberufsausweis und das Kartenterminal«, so Polap.
Ein E-Rezept, das auf digitalem Wege eingegangen ist, werde direkt in der Warenwirtschaft angezeigt. Die Daten können wie bei einem in der Apotheke vorgelegten 2D-Code vom Fachdienst abgerufen und die Verordnung dann analog bearbeitet werden. »Es gibt also keinen Unterschied, ob der Kunde vor einem steht, mit dem Ausdruck, oder ob das E-Rezept vorab digital in der Apotheke beauftragt wird.« Für weitere Informationen und Schulungen verwies Polap auf die Webseiten der Software-Anbieter.
Das Video dieser Gesprächsrunde sowie viele weitere Beiträge der Expopharm Impuls sind ab dem 20. September bis Mitte Januar nach Registrierung unter www.expopharm-impuls.de abrufbar. Zur E-Rezept-Talkrunde für PTA wird außerdem ein FAQ-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.