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Digitale Verordnung in den Startlöchern

PTA stellt Fragen zum E-Rezept

In wenigen Monaten, am 1. Januar 2022, soll es losgehen mit den digitalen Verordnungen – so ist es zumindest aktuell geplant. Höchste Zeit, sich das E-Rezept am praktischen Beispiel anzuschauen – wie in der dritten Talkrunde für PTA bei der Expopharm Impuls am 15. September. Was PTA jetzt zum E-Rezept wissen müssen.
Juliane Brüggen
17.09.2021  14:00 Uhr
Wie sieht das E-Rezept in der Software aus?

Wie sieht das E-Rezept in der Software aus?

Wie das E-Rezept im Softwaresystem aussieht, zeigte Polap. Für die Papierverordnungen (sowohl E-Rezept-Ausdruck als auch Muster 16) empfahl er einen Dokumentenscanner, da so mehrere Dokumente gleichzeitig verarbeitet werden könnten, auch Muster 16 und E-Rezept-Ausdrucke gemischt. Die Codes könnten aber auch über den Barcode-Scanner eingelesen werden.

In der Warenwirtschaft sei dann gekennzeichnet, welche Verordnung ein E-Rezept und welche beispielsweise ein Muster 16 ist. Eine manuelle Eingabe der Verordnungszeilen ist nicht mehr erforderlich. »Man muss jetzt auch nicht mehr formal auf eine Arztunterschrift prüfen, da der Datensatz vom Arzt digital signiert ist«, ergänzte Polap. Bedruckt werden müsse auch nichts mehr, da der Datensatz elektronisch in die Abrechnung gehe.

Für die Änderungen am E-Rezept gebe es bestimmte Funktionen in der EDV: Zum einen zur Verordnungskorrektur, wenn beispielsweise eine Dosierung ergänzt werden müsse, zum anderen zur Angabe der Sonderkennzeichen, zum Beispiel bei Nichtverfügbarkeit oder pharmazeutischen Bedenken. Die E-Rezepte, die geändert oder mit einem Sonderkennzeichen versehen wurden, bedürfen einer qualifizierten elektronischen Signatur durch einen Apotheker und seien in der EDV dementsprechend zum Signieren vorgemerkt. Die Signatur vom Apotheker könne dann in einem Durchgang erfolgen. »Dazu braucht man dann den Heilberufsausweis und das Kartenterminal«, so Polap.

Ein E-Rezept, das auf digitalem Wege eingegangen ist, werde direkt in der Warenwirtschaft angezeigt. Die Daten können wie bei einem in der Apotheke vorgelegten 2D-Code vom Fachdienst abgerufen und die Verordnung dann analog bearbeitet werden. »Es gibt also keinen Unterschied, ob der Kunde vor einem steht, mit dem Ausdruck, oder ob das E-Rezept vorab digital in der Apotheke beauftragt wird.« Für weitere Informationen und Schulungen verwies Polap auf die Webseiten der Software-Anbieter.

Das Video dieser Gesprächsrunde sowie viele weitere Beiträge der Expopharm Impuls sind ab dem 20. September bis Mitte Januar nach Registrierung unter www.expopharm-impuls.de abrufbar. Zur E-Rezept-Talkrunde für PTA wird außerdem ein FAQ-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.

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