| Verena Schmidt |
| 02.01.2026 16:00 Uhr |
Die zweite erstattungsfähige Option zur Rauchentwöhnung ist der verschreibungspflichtige Wirkstoff Vareniclin. Es handelt sich um einen partiellen Agonisten an bestimmten Nikotin-Rezeptoren im Gehirn, an die auch das Nikotin aus dem Tabakrauch bindet. Vareniclin stimuliert die Rezeptoren leicht und lindert so Entzugssymptome sowie das Verlangen nach Zigaretten. Außerdem blockiert es die Wirkung von Nikotin aus Zigaretten, das Rauchen ist weniger befriedigend.
Das Originalpräparat Champix des Herstellers Pfizer war lange Zeit nicht verfügbar, ist seit April 2025 aber wieder auf dem deutschen Markt erhältlich. Hintergrund der Vertriebspause waren Nitrosamin-Verunreinigungen oberhalb zulässiger Grenzwerte, die im Sommer 2021 in Champix-Chargen gefunden worden waren.
Daneben gibt es weitere verschreibungspflichtige Wirkstoffe, die zur Rauchentwöhnung eingesetzt werden. Sie können allerdings nicht auf Kassenrezept verordnet werden. Das im Dezember 2020 zugelassene Cytisin (Asmoken®) ist wie Vareniclin ein partieller Nikotinrezeptoragonist. Laut einem Cochrane-Review gibt es bezüglich der Wirksamkeit keine entscheidenden Unterschiede zu Vareniclin. Allerdings gibt es noch vergleichsweise wenig Daten zur Behandlung mit Cytisin. In einigen EU-Ländern, etwa in Österreich, ist Asmoken® übrigens ohne Rezept erhältlich; in Deutschland hat der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Cytisin allerdings schon zweimal abgelehnt.
Eine weitere Alternative ist das Antidepressivum Bupropion, ein selektiver Noradrenalin- und Dopamin-Wiederaufnahme-Hemmer. Es gilt beim Rauchstopp jedoch als schlechter wirksam als Vareniclin oder als eine Kombi-Nikotinersatztherapie. Der Vertrieb des entsprechenden Präparats Zyban® wurde 2022 ausgesetzt, da es auch hier Hinweise auf Nitrosamin-Verunreinigungen gab. Es ist inzwischen in einigen Ländern wieder erhältlich, in Deutschland allerdings weiterhin außer Handel.