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Rechte und Pflichten bei längeren Krankschreibungen

Erst Therapie, dann eine OP und eine Reha obendrauf: Wer lange Zeit im Job ausfällt, steht vor vielen Fragen. Wie kläre ich das mit dem Arbeitgeber? Und was bedeutet das für mein Gehalt?
AutorKontaktdpa
Datum 24.10.2024  16:00 Uhr
Rechte und Pflichten bei längeren Krankschreibungen

Egal, ob man ein neues Hüftgelenk bekommt oder eine Depression therapieren lassen möchte: Therapie, Klinikaufenthalte und Reha können sich unter Umständen über Monate hinziehen. Aber wie regelt man das am Arbeitsplatz? Welche Folgen kann das für einen Arbeitnehmer haben?

Muss man den Arbeitgeber über eine geplante Operation informieren?

Wann die OP stattfindet und wie lange man voraussichtlich ausfällt, sollte man dem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen. Dazu rät die Kölner Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. So hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitsprozesse anders zu organisieren. Warum man operiert wird, muss man dem Arbeitgeber aber grundsätzlich nicht mitteilen.

Rechtfertigt jede OP eine Krankschreibung?

Sofern eine Operation oder ein Eingriff medizinisch erforderlich sind, ist eine Krankschreibung in der Regel gerechtfertigt. Während der Arbeitsunfähigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Wer länger krankgeschrieben ist, bekommt als Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

»Eine Ausnahme gilt für nicht-medizinisch indizierte Operationen wie bestimmte Arten von Schönheitseingriffen, die nur aus ästhetischen Gründen erfolgen«, sagt Daniel Stach, Arbeitsrechtler beim Bundesvorstand der Gewerkschaft Verdi. Ein Beispiel: Bei der Beseitigung einer Tätowierung aus Schönheitsgründen besteht in aller Regel kein Anspruch auf Krankschreibung und Entgeltfortzahlung. Für solche lediglich kosmetisch indizierten Eingriffe sollten sich Beschäftigte Urlaub nehmen.

Wer stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus?

Die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten bescheinigt der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin. »Im Falle einer OP ist das beispielsweise der Chirurg«, sagt Daniel Stach. In einem Krankenhaus können sich die behandelnden Ärzte aber auch abwechseln. Oft bekommt der Patient oder die Patientin lediglich eine sogenannte Liegebescheinigung ausgestellt.

»Spätestens bei der Entlassung aus dem Krankenhaus sollten sich Beschäftigte zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitgeben lassen, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung fortdauert«, empfiehlt Stach.

Für die Zeit einer medizinischen Reha ist der jeweilige Rehabilitationsträger für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zuständig. Das ist oft die Kranken- oder Rentenkasse. »Eine zusätzliche Krankschreibung von dem einweisenden Arzt ist dann nicht mehr nötig«, so Stach.

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