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Handlungsempfehlung

Rheumatherapie in Corona-Zeiten – ein Update

Grundsätzlich haben Rheumapatienten kein größeres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) in ihrer aktualisierten Fassung der »Handlungsempfehlungen für die Betreuung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie – Update Juli 2020« deutlich gemacht.
AutorKontaktChristiane Berg
Datum 07.08.2020  10:45 Uhr
Rheumatherapie in Corona-Zeiten – ein Update

»Auch das Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 scheint nicht erhöht zu sein«, sagte Professor Hendrik Schulze-Koops, Präsident der DGRh, anlässlich der Veröffentlichung dieser Empfehlungen. Es gelte jedoch, einige Besonderheiten zu beachten.

So seien bei Rheumapatienten generelle Risikofaktoren für schwere Verläufe wie ein höheres Lebensalter, männliches Geschlecht, Rauchen, Diabetes mellitus, starkes Übergewicht oder vorbestehende Lungen-, Herz- und Nierenerkrankungen häufiger als im Bevölkerungsdurchschnitt zu beobachten. Diesem Tatbestand müsse sowohl in der Prävention als auch in der Therapie Rechnung getragen werden.

Behandlung unverändert fortsetzen

Das Corona-Risiko könne zudem bei einer schlecht eingestellten Rheuma-Medikation steigen. Auch wenn eine Immunmodulation beziehungsweise -suppression nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) potentiell gefährdend sei: Eine Glucocorticoid-Therapie sollte daher ebenso wie eine Behandlung mit nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) oder konventionell synthetischen »Disease-Modifying Anti-Rheumatic Drugs« (csDMARDs) wie Methotrexat, Sulfasalazin oder Leflunomid unverändert fortgesetzt werden.

Ebenso sollte eine Therapie mit »targeted synthetic«, also auf spezifische Molekularstrukturen abzielenden DMARDs (tsDMARDs) wie Tofacitinib beziehungsweise mit »biologic DMARDs“« (bDMARDs) wie Adalimumab, Etanercept, Golimumab, Infliximab oder Abatacept aus Furcht vor einer SARS-CoV-2-Infektion nicht beendet werden. Gleiches gelte für Immunsuppressiva wie Azathioprin oder Cyclophosphamid.

Im Gegenteil: Ein Umstellen oder gar Pausieren der Medikation gehe oftmals mit einem Aufflammen der rheumatologischen Erkrankung einher und erhöhe das Risiko umso mehr. Bei rheumatologischen Indikationen sei auch Hydroxychloroquin (HCQ) wie bisher einzusetzen. Ein vermuteter protektiver Effekt bei Covid- 19 konnte bislang nicht belegt werden.

Für Rituximab (RTX) gibt es widersprüchliche Daten hinsichtlich des Verlaufs von COVID-19 bei entzündlich rheumatischen Erkrankungen, heißt es in dem aktualisierten Statement weiter. Da auch über fatale Verläufe berichtet werde, könnte hier insbesondere bei Indikationen ohne potenziell lebensbedrohliche Manifestationen wie zum Beispiel der unkomplizierten rheumatoiden Arthritis (RA) unter Abwägung des Rezidiv-Risikos eine Verschiebung der RTX-Gabe erwogen werden. In keinem Fall sollte der Einsatz von RTX zur Remissionsinduktion bei organbedrohenden Systemerkrankungen wie der Granulomatose mit Polyangiitis (GPA) vertagt werden.

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