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Handlungsempfehlung

Rheumatherapie in Corona-Zeiten – ein Update

Grundsätzlich haben Rheumapatienten kein größeres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) in ihrer aktualisierten Fassung der »Handlungsempfehlungen für die Betreuung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen im Rahmen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie – Update Juli 2020« deutlich gemacht.
AutorKontaktChristiane Berg
Datum 07.08.2020  10:45 Uhr

Impfstatus gemäß STIKO aktualisieren

Zwar könne keine Empfehlung für ein bestimmtes DMARD bei Neueinstellung gegeben werden könne: Doch sollte eine antirheumatische Therapie aufgrund Covid-19 auch hier keinesfalls unterbleiben beziehungsweise verzögert oder minimiert eingeleitet werden. Gegebenenfalls könne erwogen werden, den Einsatz von Substanzen mit kurzer Halbwertszeit zu bevorzugen. Auch die Gabe von RTX zur Remissionsinduktion bei Systemerkrankungen wie zum Beispiel ANCA-, also mit antineutrophilen zytoplasmatischen Antikörpern assoziierten Vaskulitiden sollte aus Sorge vor Covid-19 nicht unterbleiben.

Die Autoren des aktualisierten DGRh-Statements betonen abschließend, dass eine immunmodulierende oder -suppressive Rheumamedikation lediglich bei Patienten mit positivem SARS-CoV-2-Abstrich oder bereits beginnenden Covid-19-Symptomen gegebenenfalls unterbrochen werden muss. Eine Therapie mit Glukokortikoiden unter 10 Milligramm pro Tag könne dagegen fortgesetzt werden.

Eine Arbeitsunfähigkeit im Kontext der Covid-19-Pandemie allein wegen der rheumatischen Erkrankung und ihrer Behandlung sei nicht gerechtfertigt. Bei besonderer Gefährdung sollten die Risiken individuell beurteilt werden. Es sollte allerdings gegebenenfalls ein Attest dahingehend ausgestellt werden, dass eine immunmodulatorische beziehungsweise -suppressive Therapie durchgeführt wird.

Damit, so heißt es, könnten Patienten sich an Betriebs- oder Amtsärzte beziehungsweise Arbeitgeber wenden, um einen Arbeitsplatz mit der Möglichkeit der Kontaktminimierung zu erhalten. Auf www.dgrh.de ist unter dem Suchwort »Attest« eine entsprechende Vorlage zu finden. Ob Pneumokokken oder Influenza: Entsprechend den STIKO-Empfehlungen sollte der Impfstatus aktualisiert werden, sobald die Impfstoffe für die Saison 2020/2021 verfügbar sind.

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