PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Wissenswertes für Beschäftigte
-
Schwangerschaft und Mutterschutz

Wer ein Kind erwartet, hat oft tausend Fragen gleichzeitig im Kopf. Einige davon drehen sich um den Beruf. Wie geht es jetzt weiter, was ist zu tun? Expertinnen beantworten einige der wichtigsten Fragen.
AutorKontaktdpa
Datum 06.11.2024  08:00 Uhr

Wann muss ich die Schwangerschaft melden?

»Im Prinzip muss man dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft gar nicht mitteilen«, sagt Miruna Xenocrat. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Arbeitnehmerhilfe in Berlin. Außer, man arbeitet in einem Beruf, der mit einem Gefährdungspotenzial im Hinblick auf die Schwangerschaft einhergeht, zum Beispiel als Laborantin in einem Chemielabor. Dann ist es auch im eigenen Interesse von Vorteil, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen – denn dieser ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die schwangere Arbeitnehmerin keinen Gefahren ausgesetzt ist.

Aber selbst, wenn es in dem jeweiligen Beruf kein solches Gefährdungspotenzial gibt, kann es für ein gutes Miteinander sinnvoll sein, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen. Darauf weist Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh, hin. Denn mit dem Wissen, dass jemand durch den Mutterschutz eine gewisse Zeit ausfallen wird, kann ein Arbeitgeber entsprechend personell planen – und während der Schwangerschaft auch Rücksicht auf die Belange der Frau nehmen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Sobald ein Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin weiß, muss er mögliche Gefährdungen für die Frau an ihrem Arbeitsplatz beurteilen und dies schriftlich dokumentieren. »Bestimmten Gefahrstoffen wie etwa Blei oder Quecksilber oder Hitze, Kälte oder Nässe darf die Schwangere nicht mehr ausgesetzt sein«, sagt Anwältin Xenocrat.

Auch Tätigkeiten wie etwa schwere körperliche Arbeiten oder Akkordarbeit sind einer schwangeren Frau untersagt. »Der Arbeitgeber kann dann der Beschäftigten eine andere Tätigkeit zuweisen, soweit der Arbeitsvertrag das hergibt oder die Arbeitnehmerin zustimmt«, sagt Kathrin Schulze Zumkley.

Was versteht man unter einem Beschäftigungsverbot?

Einem Beschäftigungsverbot liegt häufig ein ärztliches Attest zugrunde. Ein solches Attest erhält die Schwangere laut Miruna Xenocrat, wenn ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährdet ist und die Gefährdung nicht durch Zuweisung einer geeigneten und zumutbaren Tätigkeit abzuwenden ist. Ein Beschäftigungsverbot kann aber auch der Arbeitgeber oder die zuständige Aufsichtsbehörde aussprechen.

TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa