So geht leitliniengerechte Allergietherapie |
Die Allergologen kritisieren zudem, dass in dem Beitrag die Hyposensibilisierung nur empfohlen wird, wenn bei betroffenen Patienten »andere Medikamente und Maßnahmen das Übel nicht ausreichend lindern«. Sie schreiben: »Auch diese Aussage steht in direkten Widerspruch zu den Leitlinien, in denen die Hyposensibilisierung als die einzig mögliche kausale Behandlung empfohlen wird, um dem Immunsystem wieder Toleranz gegenüber dem Allergen beizubringen. Die Hyposensibilisierung steht neben der Allergen-Vermeidung als grundsätzlich empfohlene Behandlung im Fokus und Mittelpunkt bei der Behandlung von Allergien.«
Aus Sicht der Allergologen geht der Artikel der Stiftung Warentest nicht ausreichend darauf ein, dass die Behandlung der allergischen Rhinitis nach den gültigen Empfehlungen im Grundsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen sollte, sofern die Beschwerden ausgeprägt sind. Die ARIA-Leitlinie führt aus, wie der Schweregrad zu bestimmen ist. Dieser ist »mäßig bis schwer«, wenn eine der folgenden Fragen bejaht wird:
Als anhaltend oder persistierend gilt eine allergische Rhinokonjunktivitis, wenn mehr als drei Tage pro Woche Symptome auftreten und die Episode mindestens vier Wochen andauert. »Nach gültiger Rechtsprechung dürfen Menschen mit persistierendem Heuschnupfen die Medikamente zu Lasten der Krankenkasse bekommen. Ebenso wird die Hyposensibilisierung von den Krankenkassen erstattet«, betonen die Allergologen.