So können Sie sich gegen Mobbing wehren |
Schikaniert und ausgegrenzt: Wer von Kollegen angefeindet wird, sollte sich frühzeitig zur Wehr setzen. / Foto: Getty Images/katleho Seisa
Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist als Mobbing zu betrachten und die Abgrenzung kann schwierig sein. Hansen benannte einen »Geschehensprozess«, also viele einzelne Handlungen, die für sich genommen nicht als Mobbing einzustufen wären – in ihrer Gesamtheit aber schon. Ziel sei es, die Betroffenen aus dem Job zu drängen. Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels auch für die Chefin oder den Chef ein Problem. »Umso wichtiger ist, dass die Apothekenleitung darauf reagiert«, so Hansen.
Sind Angestellte selbst von Mobbing betroffen, sollten sie nicht in der Situation verharren. »Setzen Sie sich frühzeitig zur Wehr«, rät Hansen. »Je länger ein Konflikt andauert, desto größer sind in der Regel die Folgen für Betroffene.«
Viele Menschen tun sich schwer, spontan auf unvermittelte Angriffe zu reagieren. Aber nach den ersten Vorfällen lohnt es sich, vorbereitet zu sein: »Habe ich richtig verstanden, dass du eben … gesagt hast?« In solchen Formulierungen sieht Hansen mehrere Vorteile. Vielleicht lässt sich ein Sachverhalt klären und es war tatsächlich ein Missverständnis. Falls nicht, machen Sie deutlich: »Achtung, so gehst du nicht mit mir um!«
Wenn sich die Vorfälle häufen, rät Hansen zur direkten Konfrontation: »Mir ist aufgefallen, dass (…). Ich bin nicht damit einverstanden, dass du mich so behandelst. Wenn du das nicht abstellst, werde ich andere Schritte ergreifen!«
Zeigen erste Schritte keinen Erfolg, bleibt noch, die Apothekenleitung einzubinden. »Arbeitgebende sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen«, berichtete Hansen. Die Adexa-Juristin empfiehlt, die Apothekenleitung um ein Gespräch zu bitten. Zum Termin sollten Betroffene Notizen mitnehmen und die Vorfälle möglichst präzise dokumentieren, etwa in Form eines Mobbing-Tagebuchs. Das Wort »Mobbing« kann und sollte dabei fallen.
Reagieren Chefin oder Chef nicht, kann Mobbing im Betrieb Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen. Der Anspruch richtet sich gegen die Apothekenleitung, unabhängig von der genauen Konstellation.
Auch bei Mobbing-Situationen gegen Dritte sollten Sie rasch handeln. Ansonsten bestärkt dies die mobbende Person und schwächt die betroffene Person. Zwar sei es nicht nötig, Partei zu ergreifen, so Hansen. »Es ist aber erforderlich, Haltung zu zeigen!« Zum Beispiel mit folgender Aussage: »Ich möchte nicht, dass wir im Team so miteinander umgehen.«
Nicht immer führt die Konfrontation von Mobbenden oder das Gespräch mit der Apothekenleitung zu nachhaltigen Änderungen. Wichtig ist, auf die eigene Gesundheit zu achten. Dazu gehört auch, zu erkennen, wenn sich eine toxische Situation wohl nicht verändern wird. Als womöglich effektivste Maßnahme bleibt Angestellten dann, den Arbeitsplatz zu wechseln. Wagen Sie den Schritt in Ihrem eigenen Interesse!