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Pharmazeutische Dienstleistungen

So läuft die Inhalatoren-Schulung ab

Vor der Anwendung schütteln? Gleichzeitig einatmen und auslösen? Die Handhabung von Inhalationsgeräten bedarf einiger Erklärungen. Nun können Apotheken die Inhalatoren-Schulung als pharmazeutische Dienstleistung anbieten.
PZ
26.07.2022  12:00 Uhr

Die strukturierte Inhalativa-Schulung können Apotheken nun als »erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik« anbieten. Für die pharmazeutische Dienstleistung erhalten Apotheken 20 Euro (netto), abgerechnet wird quartalsweise über den Nacht- und Notdienstfonds. 

Ziele der Maßnahme sind laut Leistungsvereinbarung

  • Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender oder die Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme
  • Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
  • Förderung der Therapietreue
  • Verbesserung des Erreichens von Therapiezielen
  • Förderung der Therapieakzeptanz und Gesundheitskompetenz der versicherten Person

Wem sollte die Inhalativa-Schulung angeboten werden?

Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten ab einem Alter von sechs Jahren mit einer Neuverordnung eines Devices, Device-Wechsel oder die während der vergangenen zwölf Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung für ihr aktuelles Inhalationssystem in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und nicht in das Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind.

Damit hat jeder Patient mindestens einmal im Jahr Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung. Welche Indikation vorliegt, ist unerheblich, solange der Patient ein Inhalativum benötigt.

Welche Voraussetzungen müssen Apotheke und Personal erfüllen?

Durchgeführt werden darf die Leistung vom pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung, also neben Apothekerinnen und Apothekern auch von PTA, Pharmazieingenieuren, Apotheker- und Apothekenassistenten, nicht aber von Pharmazeuten im Praktikum oder PTA im Praktikum. Eine Zusatzqualifikation ist nicht erforderlich. Hilfreich ist es, sich zuvor mit der Standardarbeitsanweisung (SOP) »Patientenberatung zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel« und der Checkliste »Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel« vertraut zu machen.

Es empfiehlt sich, die Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe vorab im Team festzulegen und ein Terminmanagement einzuführen. Bei Einlösung eines Rezepts für ein Inhalations-Device kann das pharmazeutische Personal die Berechtigten auf die Schulung und deren Nutzen ansprechen. Bei Stammkunden kann ein Vermerk in der Patientendatei hinterlegt werden. Die Einweisung und Übung sollte zeitnah zur Abgabe des Arzneimittels erfolgen. Mit »zeitnah« ist in der Regel ein Zeitraum von bis zu vier Wochen gemeint.

Empfohlen wird, die Schulung in einem Beratungsraum oder abgeschirmten Bereich durchzuführen, um eine vertrauliche Betreuung zu gewährleisten. Am besten besorgt sich die Apotheke, sofern noch nicht vorhanden, Dummys/Placebo-Versionen aller gängigen Inhalatortypen von den Herstellern. Diese sollten zur Schulung bereitliegen, ebenso wie die notwendigen Dokumente. 

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