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Pharmazeutische Dienstleistungen

So läuft die Inhalatoren-Schulung ab

Vor der Anwendung schütteln? Gleichzeitig einatmen und auslösen? Die Handhabung von Inhalationsgeräten bedarf einiger Erklärungen. Nun können Apotheken die Inhalatoren-Schulung als pharmazeutische Dienstleistung anbieten.
PZ
26.07.2022  12:00 Uhr

Strukturiertes Vorgehen in der Apotheke

Wie bei jeder pharmazeutischen Dienstleistung ist eine schriftliche Vereinbarung nötig. Hierzu steht auf der ABDA-Website eine Lang- und eine patientenverständliche Kurzversion bereit. Der Patient soll nun den Umgang mit seinem neuen Device lernen beziehungsweise sollen mögliche Anwendungsfehler detektiert und korrigiert werden. 

Zunächst weist der Apothekenmitarbeiter den Patienten in die Nutzung des Devices ein und demonstriert die Anwendung. In der Checkliste dokumentiert er zunächst den Patientennamen, das verwendete Präparat mit seinen Inhaltsstoffen sowie das verwendete Inhalationssystem, gegebenenfalls auch die Nutzung eines Spacers.

Dann fordert der Apothekenmitarbeiter den Patienten auf, zu zeigen, wie er seinen Inhalator normalerweise anwendet. Der Apothekenmitarbeiter beobachtet genau und dokumentiert jeden einzelnen Anwendungsschritt als richtig oder falsch in der Checkliste mit 19 Schritten – von der Überprüfung, ob das Gerät technisch funktionsfähig und sauber ist, bis zur Mundspülung, falls ein Glucocorticoid inhaliert wurde. Manche Fehlerquellen treten bei einzelnen Inhalationssystemen nicht auf. So müssen beispielsweise Pulverinhalatoren im Gegensatz zu Dosieraerosolen nicht vor dem Inhalieren geschüttelt werden.

Treten Anwendungsfehler auf, geht der Apothekenmitarbeiter auf jeden einzelnen ein und erläutert, worauf der Patient achten muss. Dazu kann er auch Schulungsvideos oder Demomaterial nutzen. Anschließend übt er mit dem Patienten die korrekte Anwendung. Die Apotheke kann ihm auch schriftliche Informationen und Anleitungen für sein Device mitgeben.

Zum Schluss quittiert der Patient den Erhalt dieser pharmazeutischen Dienstleistung. Mit dieser Dokumentation kann die Apotheke die Dienstleistung nun über ein Musterformular über das Sonderkennzeichen SPZN 17716783 abrechnen.

Pharmazeutische Bedenken anmelden

Kommt es trotz wiederholter Schulung weiterhin zu Handhabungsfehlern, die Einfluss auf die Effektivität der Pharmakotherapie haben können, sollte laut SOP über einen Wechsel des Inhalationssystems nachgedacht werden, wenn beim verordneten Wirkstoff entsprechende Alternativen verfügbar sind. Achtung: »Eine Umstellung des Inhalationssystems muss durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden, der in diesen Fällen über die Problematik und mögliche Alternativen zu informieren ist«, heißt es in der SOP.

Soll im Rahmen von Rabattverträgen ein Inhalationssystem ausgetauscht werden, besteht nach wie die Möglichkeit des Apothekers, pharmazeutische Bedenken anzumelden, wenn die Adhärenz voraussichtlich trotz Schulung leiden wird.

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