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Zulassung 2020?

So läuft die Zulassung der ersten Corona-Impfstoffe ab

Die Anzeichen, dass noch dieses Jahr ein Impfstoff zugelassen werden könnte, verdichten sich: Die ersten Pharmafirmen möchten von der EU die Zulassung für ihren Corona-Impfstoff. Doch wie läuft so ein Verfahren eigentlich ab und wann kann schließlich geimpft werden?
AutorKontaktdpa/PTA-Forum
Datum 01.12.2020  15:00 Uhr
So läuft die Zulassung der ersten Corona-Impfstoffe ab

Wie läuft eine Zulassung in Europa generell ab?

Da heute praktisch kein Impfstoff mehr ausschließlich für den deutschen Markt zugelassen wird, ist dieses Verfahren größtenteils durch das zentrale europäische Zulassungsverfahren ersetzt worden. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) mit Sitz in Amsterdam ist dabei als zentrale Prüfstelle zuständig. Nach einem Prüf-Verfahren gibt der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) eine Empfehlung über den Zulassungsantrag ab. Diese bildet die Basis für die endgültige Zulassungsentscheidung durch die EU-Kommission.

Was bedeutet das neue Rolling-Review-Verfahren?

Die Zulassungsanträge für Corona-Impfstoffkandidaten können in einem »Rolling-Review« bewertet werden. Das ist sowohl bei Moderna als auch beim Vakzin von Biontech/Pfizer sowie bei Universität Oxford/Astra-Zeneca, für deren Impfstoff derzeit noch kein abschließender Zulassungsantrag vorliegt, der Fall.

Das Verfahren dient der Beschleunigung der Bewertung durch die EMA. Die Beurteilung des Impfstoffkandidaten wird bereits begonnen, bevor alle erforderlichen Daten für einen »normalen« Zulassungsantrag eingereicht wurden. Die EMA bietet bereits während der Entwicklung schnelle wissenschaftliche Beratung mit einer eigens ins Leben gerufenen Covid-19 Task Force (Covid-ETF). Trotz Beschleunigung bleiben die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der betreffenden Arzneimittel nach Aussage der EMA unverändert hoch.

Was genau prüft die EMA während des Zulassungsprozesses?

Die Vorteile eines Covid-19-Impfstoffs müssen nach EU-Arzneimittelgesetzgebung weitaus größer sein als alle Nebenwirkungen oder potenziellen Risiken. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) mit Wissenschaftlern aus allen europäischen Zulassungsbehörden übernimmt die Beurteilung des neuen Mittels. Experten geben Einschätzungen zur Wirkung des Arzneimittels ab und äußern sich zu Unsicherheiten der Daten. Außerdem können sie dem Antragssteller weitere Fragen stellen. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bewertet die Arzneimittelsicherheit.

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