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Weniger Bürokratie
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So soll das E-BtM-Rezept funktionieren

Noch ist das E-BtM-Rezept Zukunftsmusik. Ein Referentenentwurf zur 4. Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zeigt aber, wie das elektronische Verfahren ablaufen soll. 
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 13.03.2024  10:30 Uhr

Monatlicher Ausdruck entfällt

Eine Änderung soll es auch bei der Dokumentation von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel in der Apotheke geben. Die elektronische Nachweisführung wird zum Regelfall gemacht und das obligatorische Ausdrucken der Bestandsliste am Monatsende entfällt. Weiterhin gilt aber, dass die zuständige Behörde einen Ausdruck verlangen kann.

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