So soll das E-BtM-Rezept funktionieren |
Juliane Brüggen |
13.03.2024 10:30 Uhr |
Eine Änderung soll es auch bei der Dokumentation von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel in der Apotheke geben. Die elektronische Nachweisführung wird zum Regelfall gemacht und das obligatorische Ausdrucken der Bestandsliste am Monatsende entfällt. Weiterhin gilt aber, dass die zuständige Behörde einen Ausdruck verlangen kann.
Bislang ist lediglich ein Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) veröffentlicht. Die Neuerungen sind somit noch nicht in Kraft getreten und Änderungen möglich.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.