So wird Lagevrio abgerechnet |
Juliane Brüggen |
17.01.2022 16:00 Uhr |
Da Lagevrio aus zentral beschafften Beständen des BMG stammt, hat es eine Bund-PZN (17936094) und wird über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet. Die Abrechnung läuft monatlich über das Apothekenrechenzentrum – zusammen mit den GKV-Rezepten – und spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats. Der Arzt verordnet patientenbezogen über ein Muster-16-Rezept oder ein Privatrezept (blaues Rezept DIN-A6 quer).
Dabei muss der Arzt folgende Angaben machen:
Die Apotheke macht auf dem Rezept diese Angaben:
Die Rezepte müssen bis zum 31. Dezember 2024 archiviert werden, was in der Regel das Apothekenrechenzentrum übernimmt.
Die Apotheke bekommt ab dem 3. Januar 2022 für jede abgegebene Packung Lagevrio 30,00 Euro (netto) und für die Abgabe im Botendienst zusätzlich 6,72 Euro (netto). Der Großhandel erhält 20,00 Euro (netto) pro abgegebener Packung. Daraus ergibt sich eine Gesamtvergütung (Apotheke plus Grohandel) von 59,90 Euro (brutto) je abgegebener Lagevrio-Packung und 67,50 Euro (brutto) je im Botendienst abgegebener Packung.
Die Apothekenrechenzentren übermitteln monatlich den sich ergebenden Gesamtbetrag einschließlich der Großhandelsvergütung an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Von diesem erhalten die Apotheken dann die Bezahlung.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.