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Wasser ergänzen

Stammlösung mit Octenidin

Manche Vorschriften ergeben erst auf den zweiten Blick Sinn. Die PTA Gabi Galenik soll eine Octenidindihydrochlorid-Creme mit Basiscreme DAC und Wasser herstellen. Im Verlauf der Plausibilitätsprüfung wird sie sich über einen Teil der Vorschrift wundern.
Andreas Melhorn
17.05.2023  11:30 Uhr

Nur langsam löslich

Gabi überlegt, warum in der Zubereitung die Stammlösung verarbeitet werden soll und nicht die Rezeptursubstanz. Der Rezepturhinweis erklärt es: Octenidindihydrochlorid ist nur sehr langsam löslich. Bereits gelöster Wirkstoff lässt sich also wesentlich leichter und ohne Erwärmung verarbeiten. Da Gabi jetzt die genaue Zusammensetzung der Creme kennt (siehe Kasten), bespricht sie sich kurz mit der diensthabenden Apothekerin und macht sich dann an die Herstellung. Zunächst sucht sie die Vorschrift für die Stammlösung heraus. Dort stolpert sie über eine Angabe bei der Zusammensetzung, die auf den ersten Blick ein Fehler zu sein scheint: 

  • Octenidindihydrochlorid 2,0 g
  • Glycerol 85 % 98,0 g
  • Gereinigtes Wasser zu 100,0 g

Warum soll mit Wasser auf 100,0 g aufgefüllt werden, wenn die anderen Substanzen bereits 100 g ergeben? Gabi findet die Lösung des Rätsels in der Herstellungsanweisung. Da sich das Octenidindihydrochlorid wie erwähnt nur langsam löst, erfolgt die Herstellung bei Hitze. Dazu werden das Glycerol 85 % und das Antiseptikum in einem Becherglas auf dem Wasserbad auf mindestens 60 Grad Celsius erhitzt und gerührt, bis sich das Pulver komplett gelöst hat.

Bei der Erhitzung verdunstet ein Teil des im Glycerol 85 % enthaltenen Wassers, der natürlich ergänzt werden muss. Die Angabe »Gereinigtes Wasser zu 100,0 g« bezieht sich also auf den Wasserverlust während der Herstellung, der ausgeglichen wird, indem abschließend »zu 100,0 »“ ergänzt wird. Nachdem auch das geklärt ist, stellt Gabi eine ausreichende Menge an Stammlösung her, lässt diese abkühlen und fertigt damit die gewünschte Creme an.

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