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Sommerhitze

Stresstest für Arzneimittel

Bei Hitze schmilzt das Zäpfchen, bei der Creme trennen sich die Phasen und das Dragee zeigt Risse im Überzug. Sind das nur kleine Schönheitsfehler? Die PTA kann aufklären und erläutern, wann ein Arzneimittel unbrauchbar geworden ist und was der Hersteller mit seinen Lagerhinweisen meint. Für die Apotheke und den Botendienst ist die Temperaturüberwachung unabdingbar.
Nicole Schuster
19.06.2020  16:00 Uhr

Lagerschäden

Wenn Patienten die Lagerbedingungen korrekt einhalten, garantiert der Hersteller dafür, dass das Arzneimittel bis zum Ende der Laufzeit sicher und wirksam ist. Doch was kann die PTA raten, wenn das Medikament falsch aufbewahrt wurde? Allgemein gilt: Feste Arzneiformen wie Tabletten sind gegenüber Temperaturschwankungen meistens eher unempfindlich. Weichgelatinekapseln allerdings können bei hohen Temperaturen über längere Zeit ihre Konsistenz verändern und in einer Dose miteinander verkleben.

Bei anderen Arzneimitteln ist schon eine kurzzeitige Temperaturabweichung gefährlich. Beispiel Asthmasprays: Lagern sie in der direkten Sonne, heizen sie stark auf. Der Druck im Behälter steigt, die Dosiergenauigkeit leidet, da der Druckstoß heftiger ist als normal. Die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels sind beeinträchtigt, das Präparat muss entsorgt werden. Ebenfalls unbrauchbar können bei mehrstündigen Temperaturbelastungen über 25 °C arzneistoffhaltige Pflaster werden. Bei Membranpflastern kann sich die Wirkstoffkonzentration im Kleber erhöhen. Appliziert der Patient das Pflaster, erhält er eventuell eine zu hohe Dosis gleich zu Beginn.

Erst mal in Quarantäne

Auch in der Apotheke kann versehentlich kurzzeitig von den vorgeschriebenen Lagerbedingungen abgewichen werden. Dann ist im Einzelfall zu entscheiden. Dazu sagt Buchautorin Born: »Gerade bei Kühlware ist selbst eine kurzfristige Unterschreitung von 0 °C als sehr kritisch zu betrachten.« Bei der Lagerung bei Raumtemperatur seien kurzzeitige Abweichungen in der Regel weniger schlimm. Zum weiteren Vorgehen empfiehlt sie: »Grundsätzlich sind alle betroffenen Arzneimittel zunächst unter Quarantäne zu stellen und anhand der auf der Umverpackung angegeben Lagerbedingungen zu bewerten. Sind keine Lagerbedingungen für das Arzneimittel angegeben, ist eine kurzfristige Überschreitung der üblichen maximal 25 °C Lagertemperatur in der Apotheke als unkritisch zu betrachten. Für diese Mittel haben die Hersteller Stabilitätsdaten vorliegen, die zeigen, dass das Arzneimittel auch noch bei höheren Temperaturen bis 40 °C stabil bleiben.« Macht der Hersteller hingegen Vorgaben zu den Lagerbedingungen, sollte das Apothekenteam die betroffenen Arzneimittel unter Quarantäne lassen und die Stabilitätsdaten beim Hersteller erfragen.

Die PTA kann in einigen Fällen bereits an äußeren Zeichen erkennen, dass ein Arzneimittel gelitten hat: Gele, Cremes, Salben und Zäpfchen haben ihre Konsistenz verändert, in der Regel sind sie flüssig geworden oder haben sich zersetzt. Suppositorien schmelzen bereits bei 25 °C. Auch wenn die Zäpfchen wieder erhärten, sind sie nicht mehr zu verwenden. Ihre Wirkstoffe könnten sich in der geschmolzenen Grundlage ungleichmäßig verteilt haben.

Außer dass sich Cremes verflüssigen, kann sich bei Erwärmung auch ihre Farbe ändern. Bei Tabletten können ebenfalls Farbveränderungen auftreten, ebenso sind Risse oder Aufwölbungen möglich. Wie bei Lebensmitteln sind auch bei Arzneimitteln aufgeblähte Verpackungen ein eindeutiges Zeichen für einen Verderb, ebenso, wenn sich ein ungewöhnlicher Geruch entwickelt hat. Flüssige Arzneimittel sind zudem nicht mehr verwendbar, wenn Bestandteile ausflocken und die Zubereitung trüb wird, solange dies nicht als typische Merkmale des Arzneimittels in der Gebrauchsanweisung beschrieben ist. Das Problem: Nicht alle Qualitätsmängel sind äußerlich zu erkennen. Daher ist die Rücksprache mit dem Hersteller so wichtig. Bewertet dieser die Temperaturabweichung als unkritisch und liegen keine äußerlichen Änderungen vor, können die Medikamente zur weiteren Verwendung freigegeben werden. »Im Härtefall sind die Arzneimittel oder ein Teil davon allerdings zu vernichten. Die Freigabe oder die Vernichtung sollte schriftlich dokumentiert sein, am besten zusammen mit den Temperaturdaten der Apotheke und den Antworten der Hersteller«, rät Born.

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