Stresstest für Arzneimittel |
Ein Dauerbrenner in der Apotheke ist im Sommer die Temperaturkontrolle im Botendienst. Für viele unverständlich: Online-Arzneimittelversender versenden meistens ohne Kontrolle der Temperatur, obwohl Versuche immer wieder zeigen, dass es gerade im Sommer regelmäßig zu Temperaturabweichungen im Päckchen kommt. Bislang blieb das für sie ohne ernste Konsequenzen. Für alle in Deutschland gelegenen Apotheken gilt hingegen für die Versorgung vor Ort mit der Änderung des § 17 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten, dass »die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden« müssen. Zudem muss die Apotheke die Einhaltung bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln durch mitgeführte Temperaturkontrollen valide nachweisen können.
Die Expertin kann verstehen, dass beim Apothekenpersonal diese Vorgaben auf wenig Gegenliebe stoßen. Allerdings: »Apotheker mussten schon vor der Anpassung der Apothekenbetriebsordnung bis zur Auslieferung des Arzneimittels eine einwandfreie Qualität gewährleisten, dies lag nur nicht im Fokus der Überprüfungen durch die überwachenden Behörden.« Zur praktischen Umsetzung empfiehlt sie: »Hier ist es wichtig, sich vor der Auslieferung anzuschauen, wie temperaturempfindlich das Arzneimittel ist. Dann einen Temperarturlogger beilegen oder die Auslieferung so gestalten, dass die Arzneimittel garantiert bei 15 bis 25 °C oder 2 bis 8 °C ausgeliefert wird. Das ist gerade im Botendienst über isolierte Verpackungssysteme gut zu realisieren.«
Die Qualitätsmanagerin beruhigt zudem, dass die Digitalisierung gerade im Bereich der Temperaturüberwachung mit elektronischen Temperaturmessgeräten (Temperaturloggern) immer mehr preisgünstige Lösungen hervorbringe. Diese Temperaturmessgeräte sind wiederverwendbar, speichern die Daten lückenlos und sind einfach am Computer auszulesen.
Um sich die Arbeit in der täglichen Routine zu erleichtern, hat die Expertin ebenfalls einen Tipp: »Wenn man eine kleine Testreihe mit Temperaturloggern aufsetzt, die zeigt, dass während der Auslieferung im Hochsommer auch bei mehrmaligem Öffnen der Isolierbox die geforderten Temperaturintervalle eingehalten werden, kann nach einer guten Dokumentation und bei einer sporadischen Überprüfung über Stichproben aus meiner Sicht auf eine dauerhafte Temperaturüberwachung beim Botendienst verzichtet werden.« Insgesamt betrachtet sie das Thema Temperaturkontrolle beim Botendienst als ein Qualitätsmerkmal der klassischen Apotheke. »Es ist wichtig, sich als Apotheke vor Ort dieses Themas anzunehmen und diesen Prozess aus Qualitätssicht zu optimieren. Arzneimittel im Hochsommer ohne Schutz im Botenauto: Das entsprach und entspricht nicht den Qualitätsanforderungen.«
Zum Hausputz gehört auch die regelmäßige Überprüfungen der Hausapotheke. / Foto: Science Photo Library / PHANIE / GARO
Wohin mit nicht verbrauchten oder abgelaufenen Arzneimitteln? Viele Kunden bringen sie zurück in die Apotheke. Allerdings ist das nicht unbedingt nötig. Die PTA kann Patienten erklären, wie sie alte Arzneimittel so entsorgen können, dass sie nicht die Umwelt belasten und auch nicht andere Menschen gefährden.
In vielen Kommunen ist die Arzneimittelentsorgung so geregelt, dass die Produkte mit dem Hausmüll in der Restmülltonne abgeholt werden. Der Hausmüll wird verbrannt, sodass keine gefährlichen Arzneimittel-Rückstände zurückbleiben. Andere Kommune stellen Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile zur Verfügung. Sind spezielle Entsorgungshinweise zu beachten, finden Patienten diese in der Gebrauchsinformation des Arzneimittels unter dem Abschnitt 5 »Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?«.
Für alle Medikamente und unabhängig von regionalen Entsorgungsregeln gilt aber: Alte Arzneimittel niemals in der Toilette herunterspülen oder über das Waschbecken entsorgen. Sie belasten sonst das Abwasser.