PTA-Forum online
Arbeitsvertrag

Tarifverträge im Apothekenbereich

Wer bedeutet tarifgebunden? Was gilt unter welchen Voraussetzungen? So sichern sich PTA ihre tariflichen Ansprüche und vermeiden Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz.
Christiane Eymers
29.08.2025  12:00 Uhr

Klauseln festhalten

Im Arbeitsvertrag sind verschiedene Klauseln zur Geltung tariflicher Regelungen zulässig. So kann die Geltung von BRTV, RTV Nordrhein oder RTV Sachsen grundsätzlich vereinbart werden oder nur »im Übrigen«. Das bedeutet, dass bestimmte Aspekte des Vertrags davon abweichen können. Einige Arbeitsverträge verweisen auf den Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung »weil und solange« die Apothekenleitung tarifgebunden ist.

Tipp: Am besten man fragt schon während der Vertragsverhandlungen nach der Tarifbindung eines möglichen neuen Arbeitgebers. Wird die Tarifbindung bejaht oder zugesichert, dass die tariflichen Regelungen eingehalten werden, sollte eine entsprechende Klausel auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Auch wenn beide Seiten tarifgebunden sind, ist es sinnvoll, die Geltung des jeweiligen Tarifvertrages für das Arbeitsverhältnis zusätzlich im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Beschäftigte haben dann auch Sicherheit, wenn die Apotheke verkauft wird und eine neue Apothekenleitung bekommt, die selbst nicht tarifgebunden ist.

Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung, müssen tarifliche Bestimmungen trotzdem noch ein Jahr lang berücksichtigt werden. Alle Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag gelten jedoch auch über ein Jahr hinaus weiter. Genauso ist es möglich, im Arbeitsvertrag lediglich in einzelnen Punkten auf tarifliche Regelungen Bezug zu nehmen, zum Beispiel zum Urlaubsanspruch. Weit verbreitet ist eine solche Klausel beim Gehalt. Hier sollten Arbeitnehmende darauf achten, dass nach der Formulierung auch zukünftige Tariferhöhungen zu berücksichtigen sind.

Abweichungen vom Tarifvertrag

Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, kann im Arbeitsvertrag trotzdem eine Regelung enthalten sein, die von den tariflichen Bestimmungen abweicht. Wenn die Regelung für Beschäftigte günstiger ist, ist die Anwendung kein Problem. Ist die Regelung ungünstiger, kommt es auf die beiderseitige Tarifbindung an. Ist sie gegeben, darf der Arbeitsvertrag nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von den tariflichen Regelungen abweichen. Eine solche Klausel wäre dann unwirksam.

Von einem genauen Blick beim Abschluss eines Arbeitsvertrages profitieren beide Seiten. Wenn alle Punkte klar vereinbart und schriftlich fixiert sind, können zukünftige Unstimmigkeiten im Laufe der Zusammenarbeit vermieden werden. Mitglieder von Adexa können ihre Arbeitsverträge prüfen lassen, bevor sie diese unterschreiben, und somit beruhigt an der neuen Stelle starten. Auch im laufenden Arbeitsverhältnis unterstützt Adexa Mitglieder bei allen arbeitsrechtlichen Fragen gern.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz
THEMEN
Adexa

Mehr von Avoxa