Tarifverträge im Apothekenbereich |
Christiane Eymers |
29.08.2025 12:00 Uhr |
Im Arbeitsvertrag sind verschiedene Klauseln zur Geltung tariflicher Regelungen zulässig. So kann die Geltung von BRTV, RTV Nordrhein oder RTV Sachsen grundsätzlich vereinbart werden oder nur »im Übrigen«. Das bedeutet, dass bestimmte Aspekte des Vertrags davon abweichen können. Einige Arbeitsverträge verweisen auf den Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung »weil und solange« die Apothekenleitung tarifgebunden ist.
Tipp: Am besten man fragt schon während der Vertragsverhandlungen nach der Tarifbindung eines möglichen neuen Arbeitgebers. Wird die Tarifbindung bejaht oder zugesichert, dass die tariflichen Regelungen eingehalten werden, sollte eine entsprechende Klausel auch im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Auch wenn beide Seiten tarifgebunden sind, ist es sinnvoll, die Geltung des jeweiligen Tarifvertrages für das Arbeitsverhältnis zusätzlich im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Beschäftigte haben dann auch Sicherheit, wenn die Apotheke verkauft wird und eine neue Apothekenleitung bekommt, die selbst nicht tarifgebunden ist.
Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung, müssen tarifliche Bestimmungen trotzdem noch ein Jahr lang berücksichtigt werden. Alle Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag gelten jedoch auch über ein Jahr hinaus weiter. Genauso ist es möglich, im Arbeitsvertrag lediglich in einzelnen Punkten auf tarifliche Regelungen Bezug zu nehmen, zum Beispiel zum Urlaubsanspruch. Weit verbreitet ist eine solche Klausel beim Gehalt. Hier sollten Arbeitnehmende darauf achten, dass nach der Formulierung auch zukünftige Tariferhöhungen zu berücksichtigen sind.
Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, kann im Arbeitsvertrag trotzdem eine Regelung enthalten sein, die von den tariflichen Bestimmungen abweicht. Wenn die Regelung für Beschäftigte günstiger ist, ist die Anwendung kein Problem. Ist die Regelung ungünstiger, kommt es auf die beiderseitige Tarifbindung an. Ist sie gegeben, darf der Arbeitsvertrag nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von den tariflichen Regelungen abweichen. Eine solche Klausel wäre dann unwirksam.
Von einem genauen Blick beim Abschluss eines Arbeitsvertrages profitieren beide Seiten. Wenn alle Punkte klar vereinbart und schriftlich fixiert sind, können zukünftige Unstimmigkeiten im Laufe der Zusammenarbeit vermieden werden. Mitglieder von Adexa können ihre Arbeitsverträge prüfen lassen, bevor sie diese unterschreiben, und somit beruhigt an der neuen Stelle starten. Auch im laufenden Arbeitsverhältnis unterstützt Adexa Mitglieder bei allen arbeitsrechtlichen Fragen gern.