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Tiere in Assistenz und Therapie

Behinderungen ausgleichen, gezielt warnen oder emotionale Brücken bauen zählen zu den Kernaufgaben von Assistenz- und Therapietieren. Der Gesetzgeber gewährt ihnen dafür »tierische Sonderrechte«, die Kosten für Ausbildung und Einsatz werden nur in einem Fall von den Krankenkassen übernommen.
AutorKontaktCarina Steyer
Datum 10.03.2025  08:30 Uhr
Tiere in Assistenz und Therapie

Dass Hunde mehr als nur enge Freunde des Menschen sein können, zeigt der Blindenführhund seit mehr als 100 Jahren. Bereits 1916 wurde mit der systematischen Ausbildung begonnen, um den im Krieg erblindeten Soldaten durch den neuen Alltag zu helfen. Aufgrund des großen Erfolges wurden die Hunde nach und nach auch an Menschen aus der Zivilbevölkerung übergeben und das Ausbildungsprinzip in zahlreiche Länder exportiert. Heute werden nach Schätzungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) etwa 300 Blindenführhunde pro Jahr ausgebildet. Sie alle können ihren künftigen Halter zielsicher durch den Straßenverkehr und dichte Menschenmengen führen, Gefahren wie Treppen oder Absätze anzeigen, unbekannte Ausgänge oder freie Sitzplätze finden. Zusätzlich werden die Tiere darauf trainiert, sich den Kommandos des Halters zu widersetzen, wenn für diesen eine Gefahr besteht, die er nicht sehen kann. 

Die hohe Lernbereitschaft gepaart mit den sozialen Fähigkeiten von Hunden ermöglichen es, dass sie auch bei vielen anderen Behinderungen und Erkrankungen wertvolle Unterstützung leisten können. Im Unterschied zum Blindenführhund, bei dem die gesetzlichen Krankenkassen meist die Kosten für Anschaffung und Ausbildung sowie einen Teil der monatlichen Kosten für Futter und Tierarztbesuche übernehmen, müssen Assistenzhunde privat finanziert werden. Möglich sind finanzielle Förderungen durch verschiedene Stiftungen und mitunter auch Behörden, wenn argumentiert werden kann, welche Möglichkeiten sich durch den Hund ergeben würden. Interessierten wird geraten, sich direkt mit individuell infrage kommenden Stellen in Verbindung zu setzen. 

Selbst- oder Fremdausbildung

Fällt die Entscheidung für einen Assistenzhund, kann dieser in einer geeigneten Einrichtung selbst oder über einen Trainer fremd ausgebildet werden. Die Anforderungen an die Ausbildung sind in beiden Fällen dieselben und werden über die Assistenzhundeverordnung (AHundV) geregelt. Diese schreibt eine Ausbildungsdauer von mindestens 60 Stunden vor, verteilt über mindestens zwei Monate. Dazu kommen Grundanforderungen an den Hund: Assistenzhunde müssen nachweislich körperlich gesund sein und sich durch eine hohe Kooperations- und Gehorsamsbereitschaft sowie eine hohe Stress- und Frustrationstoleranz auszeichnen. Hunde, die bereits zum Wachhund ausgebildet oder als Zuchthund eigesetzt wurden, sind von der Ausbildung ausgeschlossen. 

Zum Schutz von Mensch und Tier muss der Hund bei Ausbildungsbeginn mindestens 15 Monate alt sein. Bis dahin sollten die Tiere eine Grunderziehung in Gehorsam, Sozial- und Umweltverhalten erhalten. Ist für die Haltung des Hundes Unterstützung durch eine Bezugsperson notwendig, muss diese in die Ausbildung einbezogen werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist eine Bezugsperson zwingend vorgeschrieben. 

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