Tiere in Assistenz und Therapie |
Ob ein Hund am Ende seiner Ausbildung als Assistenzhund eingesetzt werden kann, wird von akkreditierten Prüfern geprüft. Besteht der Hund die Prüfung, kann er bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres als Assistenzhund arbeiten. Anschließend kann noch zweimal eine Verlängerung für jeweils zwölf Monate beantragt werden. In dieser Zeit haben diese Tiere – mit entsprechender Kennzeichnung als Assistenzhund – mehr Rechte als andere Hunde. In allen öffentlichen Einrichtungen gilt eine Duldungspflicht, auch Lebensmittelgeschäfte und Gastronomiebetriebe müssen den Zutritt gestatten.
Für medizinische Einrichtungen gilt: Ein Ausschluss ist nur möglich, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass von dem Hund eine Infektions- und Gesundheitsgefahr für andere Menschen ausgeht. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut hat in ihrer Präzisierung zur Krankenhaushygiene jedoch bereits klargestellt, dass eine Übertragung von Krankheitserregern vom Hund auf den Menschen zwar theoretisch möglich, bei haushaltsüblicher Hygiene aber sehr unwahrscheinlich sei.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schließt die Mitnahme von Hunden ebenfalls nicht aus. Ein Betreten aller Bereiche, die Menschen in Straßenkleidung offenstehen, sei problemlos möglich, so ihr Urteil. Ausgenommen davon sind Risikobereiche wie Intensiv- und Isolierstationen.
Der regelmäßige Kontakt mit Tieren verbessert bei Menschen das Wohlbefinden, das Selbstvertrauen und das Verantwortungsbewusstsein. Besonders Hunde besitzen wertvolle emotionale Eigenschaften wie Trösten und Beruhigen, die sie zu beliebten Begleitern in sozialen und pädagogischen Einrichtungen sowie im therapeutischen Bereich machen. Im Rahmen sogenannter Tiergestützter Interventionen (TGI) werden sie zu einem Teil des Behandlungsplans oder Therapiekonzept.
Neben Hunden kommen hierbei noch andere Tiere zum Einsatz. Entgegen häufiger Annahmen handelt es sich dabei jedoch nicht um klassische Kleintiere wie Meerschweinchen und Kaninchen oder Katzen, sondern um Pferde, Ponys, Esel, Ziegen, Schafe oder Hühner.
Für Therapietiere gelten in medizinischen Einrichtungen ebenfalls besondere Zutrittsrechte, in anderen öffentlichen Einrichtungen genießen sie nicht dieselben Rechte wie Assistenzhunde. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass bei Therapietieren immer der Therapeut die Bezugsperson des Tieres ist. Weiterbildungen in TGI und das Sicherstellen der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Haltungsbedingungen zählen deshalb zu den Grundanforderungen für Menschen, die Tiere im therapeutischen Kontext einsetzen wollen.
Darüber hinaus gibt es Empfehlungen für die Häufigkeit tierischer Arbeitseinsätze. So empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, dass Hunde maximal zwei bis drei Einsätze von maximal drei bis vier Stunden pro Woche haben sollten. Der direkte Nahkontakt mit menschlichen Patienten sollte bei Hunden auf zweimal 30 Minuten pro Tag beschränkt werden. Gewerbliche TGI-Anbieter benötigen zudem eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes und müssen sicherstellen, dass die Tiere regelmäßig tiermedizinisch untersucht werden, um die notwendigen Hygienevorgaben erfüllen zu können.