Traditionelle westliche Medizin |
Ein zentrales Thema in der Hildegard-Medizin ist die Heilkraft der gesunden Nahrung. Als eine der wertvollsten Getreidesorten sah Hildegard von Bingen den Dinkel an. Er hatte ihrer Ansicht nach den Vorteil, dass er Umweltgifte größtenteils im Spelz abspeichert, der vor der Verarbeitung entfernt wird. Vom Roggen, ebenso wie vom Kohl, riet Hildegard Kranken ab, weil beides den Magen belaste. Weizen empfahl sie nur als volles Korn. Als besonders wertvolle Gemüsesorten nannte sie Bohnenkerne, Esskastanien, Fenchel, Rettich, Rüben und Sellerie. Gewürze wie roher Knoblauch, Meerrettich und gekochte Zwiebeln gehörten nach ihrer Ansicht täglich auf den Tisch. Obst empfahl Hildegard Gesunden und Kranken: Äpfel, für Kranke gedünstet, getrocknete oder gekochte Birnen, Mispeln und Quitten. Sie riet zu sparsamem Fleischgenuss und maßvollem Verzehr von Eiern, Milch und Milchprodukten. Hingegen hielt Hildegard Gartensalat für wertvoll, stets in Kombination mit Essig oder Dill.
Die bekanntesten von Hildegard von Bingen eingesetzten Gewürze sind der mild-würzige römische Bertram, der Quendel oder auch Feldthymian und der ingwerartig scharfe Galgant. Auch Salbei und Ysop empfahl sie zum Würzen für die tägliche Küche.
Heilkräuter brachte Hildegard erst dann zum Einsatz, wenn eine Umstellung der Lebensweise und der Ernährung keinen Erfolg zeigte. Eine wichtige Rolle spielte die Brennnessel, die im Mittelalter als Gemüse verzehrt wurde. Die Grenzen der Anwendung von Quendel, Salbei und Ysop als Gewürz oder Heilmittel waren fließend. In ihren Büchern beschrieb sie die Anwendung heute noch geläufiger Drogen und Frischpflanzen wie Flohsamen, Salbei, Veilchen, Mutterkraut, Bärwurz, Wermut, Minze, Eisenkraut und Liebstöckel. Erstmals behandelte sie in ihren Büchern die Anwendung der Ringelblume. Sie nannte sie »Ringele« und beschrieb ihre Wirkung zur innerlichen und äußerlichen Desinfektion. Die von Hildegard genannten Indikationsgebiete stimmen auch in vielen anderen Fällen mit der heute wissenschaftlich nachgewiesenen Wirksamkeit überein.