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Eine schwierige Entscheidung

Transidentität bei Minderjährigen

Immer mehr Minderjährige identifizieren sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht. Eine gegengeschlechtliche Behandlung in der Kindheit oder Jugend muss allerdings gut durchdacht sein, denn sie hat weitreichende Folgen, und auch rechtliche Aspekte spielen eine Rolle. Ein Überblick.
Judith Schmitz
27.06.2024  12:00 Uhr

Mehr Zeit geben

Mit den sogenannten Pubertätsblockern wollen Mediziner den Betroffenen mehr Zeit für die Identitätsfindung ermöglichen. Bei den Medikamenten handelt es sich um Gonadotropin-Releasing-Hormon-(GnRH-)Analoga. GnRh regt physiologisch ab Einsetzen der Pubertät die Ausschüttung der Geschlechtshormone an. Die GnRH-Analoga blockieren die Bindungsstellen für GnRH und verhindern so die Produktion von Testosteron oder Estrogen. Die Pubertät wird also erst mal auf Eis gelegt.

Werden die GnRH-Analoga wieder abgesetzt, ist eine physiologische Entwicklung im biologischen Geschlecht inklusive Menstruation und Schwangerschaft laut Zepfs Artikel prinzipiell möglich, aber nicht unbedingt eine normale psychosoziale Entwicklung. Denn die Pubertät findet nun zeitversetzt zu anderen gleichaltrigen Jugendlichen statt. Auch sei nicht belegt, dass »die Wirkung der Gabe von Pubertätsblockern vollständig reversibel sei«. Mögliche Langzeiteffekte einer Pubertätsblockade seien bislang unklar.

Klare Diagnose wichtig

Wollen die Jugendlichen schließlich transitionieren, bekommen sie in einem zweiten Schritt gegengeschlechtliche Hormone (CSH, cross-sex hormones beziehungsweise GAHT, geschlechtsangleichende Hormontherapie), also Testosteron, das beispielsweise den Bartwuchs auslöst, oder Estrogen, das die Brust wachsen lässt.

Da die so ausgelösten Veränderungen teilweise nicht rückgängig zu machen sind, müssen vor Therapiebeginn eine klare Diagnose und eine Indikationsstellung durch einen Psychotherapeuten oder Psychiater vorliegen. Der Patient muss vor Therapiebeginn ausführlich über die Wirkungen inklusive möglicher Nebenwirkungen, den zeitlichen Verlauf sowie Grenzen aufgeklärt werden. Eine GAHT ist Experten zufolge – das schriftlich dokumentierte Einverständnis der Erziehungsberechtigten und eine ausreichende Reife des Jugendlichen vorausgesetzt – dann ab einem Alter von etwa 16 Jahren möglich.

Was minderjährigen Betroffenen bewusst sein sollte: Ihnen droht Unfruchtbarkeit, wenn sie nach einer Pubertätsblockade CSH erhalten. Ovarialgewebe und Spermien können jedoch vor Beginn der CSH-Gabe gewonnen und eingefroren werden. Die Minderjährigen lehnten dies jedoch oft ab, weil sie den Weg der Gewinnung als belastend empfinden, heißt es in Zepfs Artikel. Etablierte Standards für eine Fertilitätsberatung von Minderjährigen mit GD fehlen in Deutschland.

Der dritte Schritt einer gegengeschlechtlichen Behandlung, den auch Minderjährige bereits gehen können, ist eine Operation, etwa das Entfernen der Brust und Vagina und ein anschließender Penisaufbau aus Hauttransplantaten oder ein Penisimplantat beziehungsweise die Entfernung von Penis und Hoden sowie das Anlegen einer Neovagina.

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