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Impfung gegen Covid-19

Verantwortung und Solidarität

Impfen ist solidarisch: Etwa mit einer Impfung gegen Covid-19 kann man nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor einer schweren Erkrankung schützen. Doch viele Menschen stehen der Impfung aus verschiedenen Gründen noch immer kritisch gegenüber.
Barbara Erbe
01.12.2021  16:00 Uhr

Kommt die Impfpflicht?

Bei der Impfung gegen das Coronavirus gibt es aktuell keine gesetzliche Pflicht zum Impfen. Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit immer betont, dass es keine Impfpflicht geben werde. Angesichts der steigenden Fallzahlen in der vierten Welle wird nun aber doch über eine solche Pflicht diskutiert. Möglich ist, dass die Impfpflicht für bestimmte Gruppen kommt, etwa das Personal in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen. So sollen besonders vulnerable Personen vor einer Ansteckung geschützt werden. Ob eine Impfpflicht nötig ist und ethisch vertretbar, und auch wie sie gesetzlich durchsetzt werden soll, ist umstritten. Die Regierung hatte bisher immer auf Freiwilligkeit und die soziale Verantwortung des Einzelnen gesetzt. Grundsätzlich finden die meisten Menschen Impfungen sinnvoll und nutzen sie auch, wie eine im Oktober veröffentlichte Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegt.

Besonders bei der Corona-Schutzimpfung sind allerdings einige Menschen verunsichert – vor allem, weil der Impfstoff in Deutschland schneller zugelassen wurde als dies normalerweise der Fall ist. So nannten laut BZgA 47 Prozent derjenigen, die eine Impfung (eher) ablehnten, dafür vor allem den ihrer Meinung nach noch zu wenig erforschten Impfstoff als Grund; 37 Prozent fürchteten sich vor Nebenwirkungen.

Schnell, aber gründlich

Dass die neu entwickelten Impfstoffe in einem sogenannten beschleunigten Verfahren zugelassen werden konnten, ist in der Tat ungewöhnlich; es liegt an der Pandemie. Um die weitere Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern, musste so schnell wie möglich gehandelt werden. In dieser Situation gewährte die Europäische Arzneimittelagentur EMA den Entwicklern ein beschleunigtes Bewertungsverfahren. Die EMA schätzte die akuten Gesundheitsgefahren durch die weitere Ausbreitung des Erregers gravierender ein als mögliche Nebenwirkungen durch den Impfstoff.

Das Ergebnis: Schon im Dezember 2020 konnte die EMA für die EU den mRNA-Impfstoff BNT162b2 (Comirnaty®) gegen die von SARS-CoV-2 verursachte Krankheit Covid-19 zulassen. Er wurde nicht weniger erforscht als andere Impfstoffe, die ein übliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Entscheidend für seine schnelle Zulassung ist das sogenannte Rolling-Review-Verfahren, was so viel bedeutet wie »fortlaufende Prüfung«. Dabei wird mit der Prüfung der klinischen und nicht klinischen Daten bereits begonnen, bevor alle erforderlichen Daten für eine Zulassung vorliegen. Üblicherweise beginnt das Prüfungsverfahren erst, wenn sämtliche Daten da sind. Die Beschleunigung betrifft also nicht die Forschung, sondern nur das Genehmigungsverfahren, versichert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf seiner Website: »Die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der betreffenden Arzneimittel bleiben unverändert hoch.«

Auch in einem beschleunigten Verfahren erhält ein Impfstoff in Deutschland oder der EU nur dann eine Zulassung, wenn er nachweislich sicher, wirksam und qualitativ hochwertig ist. Zudem ist die Zulassung im beschleunigten Verfahren an strenge Auflagen geknüpft. So sind die Hersteller verpflichtet, weiterhin Daten vorzulegen, die zeigen, dass der Nutzen des Impfstoffes die Risiken überwiegt. Neben der bedingten Zulassung gibt es die Zulassung unter außergewöhnlichen Bedingungen, umgangssprachlich auch »Notfallzulassung« genannt. Dabei handelt es sich um die Sondererlaubnis, einen nicht zugelassenen Impfstoff unter bestimmten Bedingungen in einer Notsituation anzuwenden. Beispielsweise Großbritannien, Kanada und die USA hatten die Covid-19-Impfstoffe zunächst per Notfallzulassung zugelassen, um schnell mit dem Impfen beginnen zu können.

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