Konsumenten nutzen oftmals Luftballons um das Gas zu inhalieren. / © Getty Images/Ian_Redding
Noch bekommt man sie ziemlich einfach in Geschäften, Kiosken und an Automaten: Kartuschen mit Lachgas, das auch unter Jugendlichen als Partydroge kursiert. Dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden, um vor allem Minderjährige vor Gesundheitsrisiken zu schützen. Auch für »K.o.-Tropfen« werden verboten. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Verbote festsetzt. Greifen sollen diese voraussichtlich im Frühjahr.
»Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit«, sagte Warken schon zum Parlamentsbeschluss im November. Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Denn Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Oft wird Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierender Stoff über Luftballons eingeatmet. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Verletzungen des Lungengewebes infolge des Gasdrucks kommen.
Unterbunden werden soll die bisher recht leichte Verfügbarkeit. Künftig fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches »Umgangsverbot« für neue psychoaktive Stoffe. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.
Weil die Chemikalien auch zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen: So sollen Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne. Die zunächst vorgesehene Grenze von genau 8 Gramm hatten Union und SPD in den Beratungen noch leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen und auch den Aufwand für Hersteller reduzieren.