Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzespläne grundsätzlich. Denn dass der Lachgas-Konsum vor allem in der Discoszene massiv zugenommen hat, liege mit an der unregulierten Verfügbarkeit. Zugleich für nötig hält die Gewerkschaft eine bundesweite Aufklärungsoffensive. Und fraglich sei, ob die künftig noch zulässige Füllmenge niedrig genug ist – sie entspreche etwa einem Luftballon-Volumen und könnte leicht zum Konsum missbraucht werden. Die Bundesärztekammer warb daher für eine begrenzte Abgabemenge und forderte außerdem ein Verbot für jede Form von Werbung und Sponsoring.
Das Gesetz regelt auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von »einem Mittel gezielter chemischer Gewalt«. Daher soll verboten werden, beide Substanzen auf den Markt zu bringen, untersagt werden auch Handel und Herstellung.
Das Gesetz kann jetzt verkündet werden. Vorgesehen ist dann zunächst noch eine Übergangszeit von drei Monaten zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten, bis die neuen Regeln gelten. In Kraft treten dürften sie voraussichtlich im April 2026, wie das Ministerium erläuterte. Teils gibt es auch schon regionale oder lokale Lachgas-Verbote. Sie waren eingeführt worden, weil sich eine bundesweite Regelung nach dem Bruch der Ampel-Koalition – die ähnliche Pläne hatte – verzögerte.