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Fondue, Feuerwerk, Festbeleuchtung

Verbrannt, verbrüht, was tun?

Kerzen, heißer Punsch, Glühwein oder Raclette gehören zu Weihnachten und Silvester für viele Menschen dazu. Ebenso wie Raketen und Wunderkerzen. All das kann jedoch schnell zur Gefahr werden. Was zu tun ist, wenn es durch offene Flammen, heiße Backbleche oder Pfännchen zu Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut kommt, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
Apothekerkammer Niedersachsen/PTA-Forum
19.12.2019  10:00 Uhr
Schäden ab Grad zwei erkennen und richtig agieren

Schäden ab Grad zwei erkennen und richtig agieren

Verbrennungen zweiten Grades weisen Brandblasen auf. Da sie die Wunde vor Verunreinigungen schützen, sollten sie aufgrund der hohen Infektionsgefahr nicht aufgestochen werden. Zudem bilden sie ein natürliches, optimales Klima für die Wundheilung. Ein Verband ist bis zur ärztlichen Behandlung in aller Regel nicht notwendig.

Die Hautrötung von Brandwunden zweiten Grades verschwindet bei Druck nicht. Bei noch gravierenderen Verbrennungen, das heißt bei den Graden drei und vier, ist der Wundgrund lederartig oder gar verkohlt und es sind keine Haare mehr vorhanden.

Finger weg von Öl, Honig, Mehl oder Essig

Bei Verletzungen ab Grad zwei wird bis zur medizinischen Versorgung ein metallbeschichtetes Stück Gaze oder ein nicht mit der Wunde verklebender Wundschnellverband aufgebracht. Im Notfall können auch Alufolie oder fusselfreie Tücher zur Abdeckung genutzt und locker fixiert werden. Bei offenen Wunden niemals vermeintliche Helfer wie Öl, Honig, Mehl oder Essig verwenden – diese »Hausmittel« verschlimmern die Lage. Offene Brandwunden müssen stets ärztlich versorgt werden.

Festklebende Kleidung nicht einfach abziehen

Beim Festmahl geht von erhitztem Öl, etwa aus dem Fonduetopf, die größte Gefahr aus. Denn anders als Wasser oder Brühe sieht man Fett nicht direkt an, wie heiß es ist.

Nach Verbrühungen muss Kleidung und Schmuck sofort entfernt werden, um weiteres Vordringen von heißer Flüssigkeit mit Folgeschäden in tieferen Hautschichten zu vermeiden. Kleidungsstücke, die an einer Verletzung festkleben, dürfen aber nicht einfach abgezogen werden, das kann die Verletzung verschlimmern. Am besten wird mit einer Schere um den verklebten Stoff herum geschnitten.

Erste Hilfe bei Druck- und Augenverletzungen

An Silvester ist besondere Vorsicht geboten, wenn mit Raketen oder Böllern hantiert wird. Bei blutenden Druckverletzungen muss die Blutung gestillt und danach ein Druckverband angelegt werden.

Gelangen sprühende Funken in die Augen und irritieren die Hornhaut leicht, wird am besten mit lauwarmem Wasser gespült. Bei schwerwiegenderen Augenverletzungen wird zur Erstbehandlung aus sterilem Tuch eine Rolle geformt und diese kreisförmig um das Auge gelegt, sodass der Augapfel in der Mitte liegt. Das Auge selbst sollte mit einem Verbandstuch abgedeckt und das Ganze vorsichtig mit einem Pflaster fixiert werden. Hiernach unbedingt einen Arzt aufsuchen.

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