Viele Maßnahmen sinnvoll – Bewertung bleibt schwierig |
Dem Sachverständigenausschuss gehören Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen an. Die Evaluation sollte im Auftrag des Gesetzgebers vor allem die Vorgaben im Rahmen der »epidemischen Lage von nationaler Tragweite« beleuchten. Diese Lage bestand über Monate bis Ende November 2021. Sie ermöglichte viele Auflagen.
Insgesamt müssten sich die gegenwärtigen und zukünftigen Maßnahmen auf den »Übergang zur Endemie« mit dem Schutz der besonders gefährdeten Gruppen konzentrieren, so das Gutachten. Eine Endemie bedeutet, dass eine Krankheit in einer Bevölkerung ständig auftritt und nicht mehr ganz verschwindet. Zudem müsse eine Überlastung des Gesundheitswesens vermieden werden.
Die Amtsärzte bestanden auf der Möglichkeit von Auflagen. »Auch ein Lockdown muss als eines der letzten Instrumente grundsätzlich möglich sein«, sagte der Vorsitzende des Verbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). »Im absoluten Ernstfall müssen die Landesregierungen wieder zügig Betriebe und Schulen schließen können.«
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.