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Botulinumtoxin

Vom tödlichen Gift zum therapeutischen Multitalent

In den vergangenen mehr als 30 Jahren hat sich das Nervengift Botulinumtoxin zu einem der vielseitigsten Wirkstoffe in der Medizin entwickelt. Die Anwendung gilt als sicher und gut verträglich, die Einsatzmöglichkeiten sind breit gefächert.
AutorKontaktCarina Steyer
Datum 15.08.2024  08:00 Uhr
Vom tödlichen Gift zum therapeutischen Multitalent

Botulinum-Neurotoxine (BoNT) zählen zu den stärksten bekannten Giften der Welt. Bereits wenige Mikrogramm sind ausreichend, um einen Menschen zu töten, nicht einmal 20 g wären nötig, um die gesamte Menschheit auszurotten. Identifiziert sind derzeit acht Serotypen (A bis H), von denen nur die Typen A und B therapeutisch genutzt werden. Beide binden nach der Injektion in einen Muskel beziehungsweise in Schweiß-, Tränen- oder Speicheldrüsen an die präsynaptische Nervenendigung und hemmen die Ausschüttung von Acetylcholin. Die Übertragung von Nervensignalen wird dadurch vermindert bis gänzlich unterbrochen, es kommt zur Entspannung, Schwächung oder Ruhigstellung des Muskels beziehungsweise der behandelten Drüsen.

Die Wirkung von Botulinumtoxin – bekannt vor allem unter dem Markennamen Botox® – ist lokal auf die Injektionsstelle begrenzt und dosisabhängig. Das bedeutet: Je höher die Dosis, umso mehr Synapsen werden blockiert und umso stärker fällt die Schwächung der Zielregion aus. Botox-Behandlungen sollten deshalb immer von erfahrenen Medizinern durchgeführt werden. Diese klären ihre Patienten auch darüber auf, dass die Wirkung zeitverzögert, im Durchschnitt nach etwa drei Tagen, einsetzt. Zwei bis vier Wochen später wird ein Plateau erreicht, anschließend lässt die Wirkung allmählich wieder nach.

Nach durchschnittlich drei Monaten haben sich die Nervenendigungen so weit regeneriert, dass die Impulsübertragung wiederhergestellt ist. Zur Dauertherapie muss das Neurotoxin in Abständen von etwa drei Monaten injiziert werden.

Breit gefächerte Indikationsgebiete

Der Augenarzt Alan B. Scott aus San Francisco setzte Botulinumtoxin A im Jahr 1980 zum ersten Mal zur Behandlung schielender Patienten ein. Heute sind Botulinum-Neurotoxine für viele verschiedene Krankheitsbilder zugelassen. Dazu zählen Dystonien, bei denen es aufgrund ungewollter Muskelanspannungen zu ungewöhnlichen Körperhaltungen oder Bewegungen kommt. Treten diese am Hals auf, dreht oder neigt sich der Kopf unbeabsichtigt und die Halsmuskulatur verkrampft. Botulinumtoxin gilt hier als effektivste Therapie und erste Behandlungsoption.

Sind die Augenlider betroffen, kommt es zu unkontrolliertem Blinzeln, erschwertem Öffnen oder permanentem Verschluss der Lider. Lidkrämpfe können eine funktionelle Blindheit verursachen und zählen zu den häufigsten Indikationen für eine Behandlung mit Botulinumtoxin. Dystonien können auch ausschließlich tätigkeitsbezogen, zum Beispiel beim Schreiben oder Musizieren, auftreten. Eine Behandlung kann auch hier hilfreich sein, es gilt jedoch abzuwägen, inwieweit die Schwächung der beteiligten Muskeln bei anderen Tätigkeiten einschränkend sein kann. Aus Langzeitstudien ist bekannt, dass etwa 50 Prozent der Betroffenen die Behandlung aufgrund unbefriedigender Ergebnisse vorzeitig abbrechen.

Nach Schädigungen des Gehirns durch einen Schlaganfall, einen Unfall oder eine genetische Erkrankung können Lähmungen und Muskelverspannungen auftreten, die bei schnellen Bewegungen zunehmen und die Motorik der Betroffenen stark einschränken (Spastik). Einfache Alltagstätigkeiten wie Ankleiden, Essen oder Gehen werden dadurch stark erschwert oder unmöglich. Botulinumtoxin ist hier hier auch für die Behandlung von Kindern zugelassen und meist Bestandteil eines umfassenden Therapiekonzepts, zu dem auch Physio- und Ergotherapie, Orthopädietechnik und bei einigen Patienten operative Behandlungsmethoden zählen.

Als wirksam hat Botulinumtoxin sich auch bei verschiedenen Schmerzarten und -syndromen erwiesen. Für die Behandlung der chronischen Migräne bei Erwachsenen ist die Behandlung bereits seit 2011 zugelassen. Voraussetzung für die Botox-Behandlung ist, dass die Kopfschmerzen an mindestens 15 Tagen pro Monat bestehen und an mindestens acht Tagen die Kriterien einer Migräne erfüllen. Prophylaktische Migräne-Medikationen müssen in ihrer Wirksamkeit unzureichend sein oder eine Unverträglichkeit bestehen.

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