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Ist da was in meinem Drink?

Vorsicht vor K.o.-Tropfen

Keine Erinnerung, Willenlosigkeit bis hin zur Lähmung, Enthemmung oder auch Bewusstlosigkeit: K.-o.-Tropfen im Getränk sind hochgefährlich und die Dunkelziffer der Opfer ist hoch. 
PZ/dpa
13.08.2019  16:00 Uhr

K.-o.-Tropfen sind Drogen, die einen Menschen bewusstlos oder handlungsunfähig machen. Sie können absichtlich etwa in Form von Liquid Ecstasy als Partydroge konsumiert werden. Oder sie werden ahnungslosen Frauen oder Männern in den Drink geschüttet. »Straftäter benutzen diese Substanzen, damit ihre Opfer bei Sexualstraftaten oder Diebstahl bewusstlos und wehrlos sind«, so die Berliner Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt.

K.-o.-Tropfen basieren auf Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) oder auch dessen Vorstufe Gamma-Butyrolacton (GBL). Ersteres unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und damit strenger Handelskontrolle, sagt das Gesundheitsministerium in Stuttgart. »Das gilt nicht für die Vorläufersubstanz GBL.« Sie ist nicht verboten und kann legal erworben werden, etwa als Lösungsmittel oder Weichmacher. »Der Bezug von GBL ist für Privatpersonen vergleichsweise leicht möglich.«

Das Tückische an den Tropfen ist nicht nur, dass sie wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr nachzuweisen,  sondern auch, dass sie geruchs- und geschmacksneutral sind. Einmal im Getränk, merken die Opfer zunächst nichts davon bis die Wirkung einsetzt. »Mir wurde schwindelig und schlecht«, berichtet eine 18 Jahre alte Betroffene. Sie verließ daraufhin den Club, in dem sie zuvor mit ihrer Clique gefeiert hatte, mit dem »Freund des Freundes einer Freundin«, um nach Hause zu fahren. Er habe sich im Auto an ihr vergangen, die junge Frau sei durch die Tropfen widerstandsunfähig und wie gelähmt gewesen.

Änderung des BtM-Gesetzes wegen K.-o.-Tropfen?

Fälle wie dieser machen zwar immer wieder Schlagzeilen, sind aber wohl nur die Spitze des Eisbergs. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die in polizeilichen Statistiken registrierte Fallzahl zwar gering und bewege sich seit einigen Jahren relativ stabil im unteren dreistelligen Bereich. »Das Dunkelfeld dürfte weitaus größer sein.«

Eine Einschätzung zum realen Ausmaß von Schädigungen durch K.-o.-Tropfen sei schwierig, erklärt eine Sprecherin des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums: Weil sie schnell abgebaut würden und eine mögliche Tat sich dann nicht mehr nachweisen lasse. »Allein die erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit« erforderten aber strengere Regelungen – egal ob jemand die Substanz absichtlich in Form etwa von Liquid Ecstasy oder unbeabsichtigt als K.-o.-Tropfen zu sich nehme.

So regte Minister Manne Lucha (Grüne) im Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz in Leipzig an, den Umgang mit Substanzen, die für K.-o.-Tropfen verwendet werden, einzudämmen. Möglich sei dafür etwa, das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Der Ball liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium.

Auch werde diskutiert, diese Substanzen mit Bitterstoffen zu versetzen. Der Nutzen sei aber fraglich, da in vielen ohnehin bitter schmeckenden Cocktails auch der Bitterstoff nicht unbedingt herausgeschmeckt werden könnte. Das Innenministerium in Baden-Württemberg geht nach Worten eines Sprechers davon aus, dass auch die Innenministerkonferenz das Thema auf die Tagesordnung nehmen wird.

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