| Verena Schmidt |
| 30.01.2026 16:00 Uhr |
NEM mit Koffein werden unter anderem als »Pre-Workout«-Produkte zur Leistungssteigerung im Sport beworben. Grundsätzlich gilt bei der Einnahme: Aufnahmemengen von 200 bis 400 mg pro Tag gelten als unbedenklich.
Das BfR warnt allerdings vor losen hochkonzentrierten oder reinen Koffeinpulvern, bei denen der Verbraucher die auf dem Etikett empfohlene Verzehrmenge selbst abmessen oder wiegen muss: Hier besteht die Gefahr einer versehentlichen Überdosierung. Das Institut verdeutlicht: Bei purem Koffeinpulver entsprechen 200 mg etwa einer Messerspitze Pulver. Die Einnahme von 5 bis 10 g purem Koffein (grob ein bis zwei Teelöffel) kann potenziell lebensgefährlich sein.
Energydrinks sind gerade bei Jugendlichen und Kindern beliebt. Neben Koffein enthalten sie meist Glucuronolacton, Taurin, Inosit und Süßungsmittel oder Zucker – Letzterer steigert, gerade wenn er in großen Mengen enthalten ist, ebenfalls kurzfristig die Leistung.
Gemäß der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung dürfen Energydrinks bis zu 320 mg Koffein pro Liter enthalten – eine übliche 250-ml-Dose enthält somit etwa 80 mg Koffein, also so viel wie eine Tasse Kaffee. Beim Konsum größerer Mengen innerhalb kurzer Zeit können Konsumenten unter Nervosität und Erregbarkeit, Schlaflosigkeit, Schweißausbrüchen und Herzrasen leiden. Zusätzlicher Alkoholkonsum oder anstrengende körperliche Betätigung kann die unerwünschten Wirkungen weiter verstärken.
In Fallberichten wurden nach einem hohen Energydrink-Konsum und gleichzeitigem Verzehr hoher Mengen an Alkohol oder anderen Drogen oder gleichzeitigem intensiven Sport schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herzrhythmusstörungen, teilweise mit Todesfolge, beschrieben. Das BfR betont aber, dass die Ursachen hier nicht vollständig geklärt sind. Beispielsweise könnten Vorerkrankungen bei den schwerwiegenden Ereignissen eine Rolle gespielt haben.