PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Schweigepflicht in Apotheken
-
Wann nicht reden Gold ist

Unterliegen PTA und Apotheker der Schweigepflicht? Darüber wissen die Juristinnen der Apothekengewerkschaft Adexa Bescheid und haben sich auf ihrer Website wie folgt geäußert.
AutorKontaktIsabel Weinert
Datum 08.04.2024  14:00 Uhr

Loyalität zählt

Heikel ist es auch, wenn sich PTA auf eine andere Stelle bewerben und Chef oder Chefin dort Betriebsinterna der alten Apotheke erzählen. Damit brechen sie zum einen die Schweigepflicht, zum anderen müssen potenziell neue Arbeitgeber daraus den Schluss ziehen, hier womöglich eine künftig illoyale Mitarbeiterin vor sich zu haben. Das könnte ein Grund sein, sich trotz Mangel an Arbeitkräften gegen diese Person zu entscheiden. Verletzen PTA die Schweigepflicht, droht ihnen eine Abmahnung, bei Wiederholung können sie entlassen werden. Das gilt auch für alle anderen Berufsgruppen innerhalb der Apotheke.

TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa