Heikel ist es auch, wenn sich PTA auf eine andere Stelle bewerben und Chef oder Chefin dort Betriebsinterna der alten Apotheke erzählen. Damit brechen sie zum einen die Schweigepflicht, zum anderen müssen potenziell neue Arbeitgeber daraus den Schluss ziehen, hier womöglich eine künftig illoyale Mitarbeiterin vor sich zu haben. Das könnte ein Grund sein, sich trotz Mangel an Arbeitkräften gegen diese Person zu entscheiden. Verletzen PTA die Schweigepflicht, droht ihnen eine Abmahnung, bei Wiederholung können sie entlassen werden. Das gilt auch für alle anderen Berufsgruppen innerhalb der Apotheke.