Wann zum Betriebsarzt? |
Bei Beschwerden, die mit der Arbeit zu tun haben könnten, ist die Betriebsärztin die richtige Anlaufstelle. / © Getty Images/Tom Werner
Gesetzlich vorgeschrieben sind Betriebsärzte für alle Unternehmen mit mindestens einer beschäftigten Person. Sie müssen aber nicht immer fest im Betrieb angestellt sein oder gar dauerhaft vor Ort sein. »Kleine Firmen können gegebenenfalls in Absprache mit der Berufsgenossenschaft viele Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes selbst übernehmen«, sagt Vera Stich-Kreitner, Mitglied des Präsidiums des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte.
Betriebsärzte beraten Unternehmen zu allen medizinischen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Daneben kümmern sie sich um die individuelle Betreuung der Beschäftigten in allen Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz. »Betriebsärzte organisieren auch die Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen«, sagt Falk Liebers, Facharzt für Arbeitsmedizin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua).
Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden zwischen einer arbeitsmedizinischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge.