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PTA-Reformgesetz und mehr

Was ändert sich 2023 für Apotheken?

Das neue Jahr ist erst ein paar Tage alt. Grund genug, sich einen Überblick zu verschaffen, was sich für Apotheken in diesem Jahr ändert. Neben höheren Tariflöhnen treten das PTA-Reformgesetz und weitere Regelungen in Kraft.
PZ/PTA-Forum/dpa
03.01.2023  12:00 Uhr

Impfungen in Apotheken

Covid-19-Impfungen soll es dauerhaft in Apotheken geben. Mit dem Energiepreisbremse-Gesetz hat der Bundestag kurz vor Weihnachten beschlossen, die Apotheken-Impfungen ab April 2023 in die Regelversorgung zu überführen. Bis dahin sollen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) dazu Details aushandeln. Einige Regelungen, wie beispielsweise die Apotheken- und Großhandelsvergütung für die Impfstoff-Logistik, wurden bereits aus der Impf-Verordnung in das Sozialgesetzbuch V überführt. Die Impf-Verordnung selbst wurde bis zum 7. April verlängert und soll dann auslaufen.

Coronatests

Auch bei den Ansprüchen auf Coronavirus-Tests ändert sich einiges. Erst im November 2022 hatte das Bundesgesundheitsministerium den Kreis der anspruchsberechtigten Personen verkleinert und auch die Vergütung der Teststellen – und somit auch die Apothekenvergütung gesenkt. Ab Mitte Januar soll der anspruchsberechtigte Personenkreis dann erneut verkleinert werden, weil das »Freitesten« herausfallen soll. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits erwähnt, dass die Ansprüche auf kostenfreie Bürgertests im Frühjahr 2023 komplett wegfallen könnten.

Kassenabschlag erhöht sich

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber eine umfassende Sparreform beschlossen, mit der die nach der Covid-19-Pandemie entstandene Finanzlücke geschlossen werden soll. Auch die Apotheken müssen mitsparen: Ab dem 1. Februar 2023 steigt der Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro – die Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt. 2025 sinkt der Abschlag dann wieder automatisch auf 1,77 Euro. Mit dem oben genannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz steigt nicht nur der Kassenabschlag, sondern auch der Herstellerabschlag und andere Pharma-Rabatte.

TI-Pauschale

Ebenfalls mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz wurde beschlossen, dass Apotheken Video-Ident-Verfahren zur Identifizierung in der Telematikinfrastruktur (TI) anbieten können. Die technischen Voraussetzungen und Regeln dafür sollen bis zum Frühjahr 2023 von der Gematik bestimmt werden. Außerdem sollen die Pauschalzahlungen für Apotheken, die sie für den Anschluss an die TI erhalten, reformiert werden sollen. Genaueres sollen der DAV und der GKV-Spitzenverband bis April 2023 aushandeln.

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