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Krankenhausreform

Was ändert sich bei den Kliniken?

Der Name soll Programm sein: »Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz«. Das Vorhaben hat jetzt die letzte Hürde – im Bundesrat – genommen. Was bedeutet es für die Patienten?
dpa
26.11.2024  11:34 Uhr

Nach fast zweijährigem Ringen ist Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Ziel: Der Bundesrat ließ sein noch von der Ampel-Koalition beschlossenes Gesetz für eine große Krankenhausreform passieren. Der Minister spricht von nicht weniger als einer »Revolution«. Die Ziele: weniger Finanzdruck für die Kliniken und mehr Spezialisierung bei komplexeren Eingriffen, die Patientinnen und Patienten eine bessere Versorgung bringen soll. Die Umsetzung kommt aber erst nach und nach – und hat wohl Folgen für das Kliniknetz.

Wofür braucht es überhaupt eine Reform?

Deutschland hat nach Experteneinschätzung im Vergleich zu Nachbarländern relativ viele Kliniken – und es gibt seit Jahren schwelende Probleme: Finanznöte, Personalengpässe, und ein Drittel der 480.000 Betten sind laut Gesundheitsministerium nicht belegt. Lauterbach sieht die Reform denn auch als eine Art Notbremse: Ohne Änderungen drohten Klinik-Insolvenzen und nicht optimale Behandlungen. Dabei sei klar, dass Deutschland nicht den medizinischen Bedarf und nicht das Personal für 1700 Krankenhäuser habe. Ziel sei daher, den wirklich benötigten Häusern eine auskömmliche wirtschaftliche Basis zu sichern.

Was sieht die Reform beim Geld vor?

Das vor 20 Jahren eingeführte Vergütungssystem mit Pauschalen pro Behandlungsfall soll grundlegend geändert werden. Denn es führt laut Lauterbach bisher zu einem »Hamsterrad-Effekt«, möglichst viele Fälle auf möglichst günstige Weise zu erreichen – oder sogar zu Anreizen für medizinisch unnötige Eingriffe. Künftig soll es daher einen festen Sockel von 60 Prozent der Vergütung schon allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten. Länder wie Schleswig-Holstein kritisieren, dass die künftige Fix-Vergütung aber auch noch von Fallzahlen abhängig sei. Extra-Vergütungszuschläge geben soll es für Kliniken mit Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensiv- und Unfallmedizin, speziellen Schlaganfallstationen und Notfallversorgung.

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