Was ändert sich bei den Kliniken? |
In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025 – auf einen Schlag umgesetzt wird sie dann aber nicht, sondern nach und nach bis 2029. Geplant ist, dass die Länder ihren Kliniken bis Ende 2026 die jeweiligen Leistungsgruppen zuweisen. Die Finanzierung soll dann 2027 und 2028 schrittweise auf das neue System umgestellt werden, wie das Ministerium erklärt.